Doppelter Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss
(ots) - Sonntag, 09.12.2018, 01:15 Uhr
In der Nacht zum Sonntag wurde der Mainzer Polizei eine
augenscheinlich alkoholisierte Person gemeldet, welche ihr Fahrzeug
in der Quintinsstraße bestiegen habe und mit diesem weggefahren sei.
Noch während der Suchmaßnahmen nach der Person und dem Fahrzeug wurde
ein Verkehrsunfall in der Rheinstraße im Bereich der Einmündung zur
Holzhofstraße gemeldet. Beim Eintreffen an der Unfallörtlichkeit
konnte das gesuchte Fahrzeug als unfallbeteiligtes Fahrzeug
festgestellt werden. Mit diesem war der verantwortliche
Fahrzeugführer einem, an der Einmündung zur Holzstraße stehenden,
Fahrzeug aufgefahren. Bei dem Zusammenstoß wurde der 24-jährige
Fahrzeuginsasse aus Wiesbaden leicht verletzt. Fälschlicherweise
entschied sich der 39-jährige Mainzer jedoch anschließend dazu, die
Unfallörtlichkeit rasant zu verlassen. Hierbei verlor er kurz vor der
Einmündung zur Holzhofstraße die Kontrolle über sein Fahrzeug und
schleuderte gegen Metallpoller, welche rechtsseitig der Fahrbahn
standen. Dort endete die Flucht des nicht mehr fahrbereiten
Fahrzeuges. Ein beim Fahrzeugführer durchgeführter Atemalkoholtest
ergab einen Wert von 1,93 Promille AAK. Gegen den alkoholisierten
39-Jährigen wurden Ermittlungsverfahren wegen
Straßenverkehrsgefährdung infolge von alkoholbedingter
Fahruntüchtigkeit, Unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie
fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet und der Führerschein
sichergestellt.
Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt
eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur
sich, sondern auch Andere. Gegen den alkoholisierten
Unfallverursacher kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
eine Geldstrafe verhängt werden. Zudem muss der Fahrer im Nachgang
zum Strafverfahren die so genannte medizinisch psychologische
Untersuchung (MPU) ablegen, durch welche weitere Kosten entstehen.
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Datum: 09.12.2018 - 08:38 Uhr
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