Widerstand gegen Polizeibeamte
(ots) - Am Freitag, 07.12.2018, kam es gegen 20:30
Uhr in Gelsenkirchen Hassel zu einem Körperverletzungs- und
Beleidigungsdelikt. Ein 30-jähriger Gelsenkirchener bespuckte, trat
und beleidigte dabei seinen 26-jährigen Nachbarn. Nachdem dort durch
die eingesetzten Beamten für Ruhe gesorgt und eine Strafanzeige
aufgenommen wurde, wurde um 21:45 Uhr erneut die Polizei gerufen.
Jetzt stand der 30-jährige mit eine Flasche Pfefferspray vor der Tür
des 26-jährigen und weiteren Nachbarn und forderte diese in einem
aggressiven Ton auf in den Hausflur zu treten. Bei Eintreffen der
Polizei befand sich der 30-Jährige bereits wieder in seiner Wohnung.
Bei der Sachverhaltsabklärung wurde der 30-jährige Alkoholisierte den
eingesetzten Beamten gegenüber immer aggressiver, sowohl verbal als
auch körperlich. Er wurde gefesselt und sollte dem Polizeigewahrsam
zugeführt werden. Auf dem Transport zum Streifenwagen und auf der
Fahrt zum Polizeigewahrsam trat er nach den Beinen der Beamten und
verletzte diese leicht. Weiterhin beleidigte er die Polizeibeamten
auf übelste. Ihn erwartet eine weitere Strafanzeige. Die
leichtverletzten Polizeibeamten verblieben dienstfähig
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Leitstelle
Münchberg, PHK
Telefon: 0209/365 2160
E-Mail: leitstelle.gelsenkirchen(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei Gelsenkirchen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.12.2018 - 09:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2035149
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GE
Stadt:
Gelsenkirchen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Widerstand gegen Polizeibeamte"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Gelsenkirchen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).