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Polizeiautobahnstation Ruchheim - Rettungsgasse im Advent

ID: 2035173

(ots) -
Rettungsgasse im Advent   Advent bedeutet Ankunft. Wir möchten den
2. Advent zum Anlass nehmen, um erneut über die Wichtigkeit der
"schnellen Ankunft" von Polizei und Rettungskräften an Unfallorten zu
informieren. Autobahnen bieten ein sehr hohes Gefahrenpotential. Hohe
Geschwindigkeiten, viele Fahrzeuge und viele Menschen kommen
zusammen. Und in der dunklen Jahreszeit erschweren oftmals schlechte
Sicht- und Wetterverhältnisse das sichere Autofahren.   Daher ist es
nicht verwunderlich, dass es zu vielen Verkehrsunfällen auf den
Autobahnen kommt. Teilweise enden sie mit Verletzten, manche
tragischer Weise aber auch tödlich. In der Regel kommt es durch
schlimme Unfälle zu langen Rückstaus. Um den Unfallopfern
schnellstmöglich helfen zu können, ist es daher gerade auf Autobahnen
wichtig, dass Rettungsgassen im Stau gebildet werden. Und zwar nicht
erst, wenn man im Rückspiegel das herannahende Blaulicht sieht,
sondern sofort, wenn der Verkehr sich zu stauen beginnt. Strengere
Strafen, die seit Herbst 2017 gelten, sollen zur Lösung dieser
Problematik beitragen. So kommt ein Bußgeld von 200EUR auf einen
jeden zu, der im Stau keine Rettungsgasse bildet. Wenn der Fahrer
damit auch noch ein Einsatzfahrzeug am Vorbeikommen hindert, erhöht
sich das Bußgeld auf 240EUR und dazu kommt ein 1-monatiges
Fahrverbot. Je früher die Einsatzkräfte am Unfallort sind, desto
schneller können sie helfen und wahrscheinlich Schlimmeres
verhindern. Darüber hinaus löst sich der Stau auch umso früher auf,
je schneller die Polizei den Unfall aufnehmen und die Fahrbahn danach
wieder frei geben kann. Für diejenigen, die sich bei dem Thema:
"Rettungsgasse" nicht ganz sicher fühlen, erklären wir es gerne noch
einmal: Egal wie viele Fahrstreifen die Autobahn hat, die Fahrzeuge
auf dem linken Streifen müssen so weit wie möglich nach links fahren.




Alle anderen Fahrzeuge auf den anderen Fahrstreifen müssen so weit
wie möglich nach rechts fahren. Gut merken können Sie sich die
Rettungsgasse, wenn Sie Ihre rechte Hand vor sich flach auf den Tisch
legen. Zwischen dem Daumen und dem Zeigefinger ist die größte Lücke.
So sollte die Rettungsgasse auch gebildet werden.

Die Rettungsgasse darf übrigens nur von tatsächlichen
Einsatzkräften zur Durchfahrt benutzt werden. Alle anderen
Verkehrsteilnehmer machen sich strafbar.

Die Polizeiautobahnstation Ruchheim wünscht einen schönen 2.
Advent, helfen Sie mit bei einer schnellen Ankunft der Einsatzkräfte
an der Unfallstelle, wenn Sie im Stau stehen.  




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
Polizeiautobahnstation Ruchheim
Florian König
Telefon: 06237-9330
E-Mail: pdneustadt.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.neustadt

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Datum: 09.12.2018 - 09:58 Uhr
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