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Polizeiautobahnstation Ruchheim - Rettungsgasse im Advent

ID: 2035189

(ots) -
Advent bedeutet Ankunft. Wir möchten den 2. Advent zum Anlass
nehmen, um erneut über die Wichtigkeit der "schnellen Ankunft" von
Polizei und Rettungskräften an Unfallorten zu informieren. Autobahnen
bieten ein sehr hohes Gefahrenpotential. Hohe Geschwindigkeiten,
viele Fahrzeuge und viele Menschen kommen zusammen. Und in der
dunklen Jahreszeit erschweren oftmals schlechte Sicht- und
Wetterverhältnisse das sichere Autofahren.   Daher ist es nicht
verwunderlich, dass es zu vielen Verkehrsunfällen auf den Autobahnen
kommt. Teilweise enden sie mit Verletzten, manche tragischer Weise
aber auch tödlich. In der Regel kommt es durch schlimme Unfälle zu
langen Rückstaus. Um den Unfallopfern schnellstmöglich helfen zu
können, ist es daher gerade auf Autobahnen wichtig, dass
Rettungsgassen im Stau gebildet werden. Und zwar nicht erst, wenn man
im Rückspiegel das herannahende Blaulicht sieht, sondern sofort, wenn
der Verkehr sich zu stauen beginnt. Strengere Strafen, die seit
Herbst 2017 gelten, sollen zur Lösung dieser Problematik beitragen.
So kommt ein Bußgeld von 200EUR auf einen jeden zu, der im Stau keine
Rettungsgasse bildet. Wenn der Fahrer damit auch noch ein
Einsatzfahrzeug am Vorbeikommen hindert, erhöht sich das Bußgeld auf
240EUR und dazu kommt ein 1-monatiges Fahrverbot. Je früher die
Einsatzkräfte am Unfallort sind, desto schneller können sie helfen
und wahrscheinlich Schlimmeres verhindern. Darüber hinaus löst sich
der Stau auch umso früher auf, je schneller die Polizei den Unfall
aufnehmen und die Fahrbahn danach wieder frei geben kann. Für
diejenigen, die sich bei dem Thema: "Rettungsgasse" nicht ganz sicher
fühlen, erklären wir es gerne noch einmal: Egal wie viele
Fahrstreifen die Autobahn hat, die Fahrzeuge auf dem linken Streifen
müssen so weit wie möglich nach links fahren. Alle anderen Fahrzeuge




auf den anderen Fahrstreifen müssen so weit wie möglich nach rechts
fahren. Gut merken können Sie sich die Rettungsgasse, wenn Sie Ihre
rechte Hand vor sich flach auf den Tisch legen. Zwischen dem Daumen
und dem Zeigefinger ist die größte Lücke. So sollte die Rettungsgasse
auch gebildet werden.

Die Rettungsgasse darf übrigens nur von tatsächlichen
Einsatzkräften zur Durchfahrt benutzt werden. Alle anderen
Verkehrsteilnehmer machen sich strafbar.

Die Polizeiautobahnstation Ruchheim wünscht einen schönen 2.
Advent, helfen Sie mit bei einer schnellen Ankunft der Einsatzkräfte
an der Unfallstelle, wenn Sie im Stau stehen.  




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
Polizeiautobahnstation Ruchheim
Florian König

Telefon: 06237-933-0
E-Mail: pdneustadt.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.neustadt

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Datum: 09.12.2018 - 10:12 Uhr
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