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Alle Jahre wieder...wenn das Geschenk nicht kommt / Zoll weist auf Probleme bei Paketen aus dem Ausland hin

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(ots) - Verbraucher werden bei online-Bestellungen aus
dem Ausland vor gewisse Herausforderungen gestellt. Diese
Bestimmungen gilt es zu beachten, wenn das Geschenk rechtzeitig zu
Weihnachten eintreffen soll. Darauf macht das Hauptzollamt Karlsruhe
aufmerksam.

Wird das Paket von einem Land außerhalb der Europäischen Union
(EU) abgeschickt, müssen Wert und Inhalt der Sendung klar erkennbar
sein. Auch darf der Inhalt keinen Verboten und Beschränkungen
unterliegen, das heißt nicht gegen Gesetze verstoßen. "Ansonsten wird
das Paket nicht direkt zugestellt, sondern zum nächstgelegenen
Zollamt gebracht", sagt Jens Sprenger, Sprecher des Hauptzollamts.

Gefälschte Produkte, die widerrechtlich mit Namen und Kennzeichen
des Originalherstellers versehen sind, sogenannte Plagiate, finden
immer öfter den Weg in den Warenkorb. Diese täuschen den Verbraucher
oft über Herkunft und Qualität. Stellt sich eine Ware tatsächlich als
Plagiat heraus, kann es zu Problemen kommen, wenn der Zoll einen
geschäftlichen Charakter vermutet.

Auch bei Medikamenten ist Vorsicht geboten, denn das deutsche
Arzneimittelrecht ist sehr streng. Oftmals dürfen diese dann dem
Empfänger nicht ausgehändigt werden und werden zurückgeschickt. Und
mit Blick auf den Washingtoner Artenschutz "kann die Einfuhr von
geschützten Tieren und Pflanzen sogar strafrechtliche Folgen nach
sich ziehen", so Sprenger.

Doch auch wenn alles in Ordnung ist und die Sendung ausgehändigt
wird, können Kosten entstehen. Ab einem Warenwert von mehr als 22
Euro muss die Einfuhrumsatzsteuer von bis zu 19 Prozent entrichtet
werden. Beziffert sich der Wert auf mehr als 150 Euro, ist unter
Umständen auch noch Zoll fällig.

Wichtig zu wissen: Die Bemessungsgrundlage für die Abgaben bezieht
sich auf den tatsächlich entrichteten Betrag, also inklusive




Portokosten, wenn diese vom Empfänger bezahlt wurden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich auch im Internet
unter www.zoll.de oder in der App "Zoll und Post".




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Anette Hötzer
Telefon: 0721/3710-107
E-Mail: presse.hza-karlsruhe(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 10.12.2018 - 09:18 Uhr
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