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Haftbefehl wegen illegaler Beschäftigung

Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüfen verdächtige Unterkunft

ID: 2035815

(ots) -
Bereits Mitte November wurden im Raum Pfarrkirchen zeitgleich
mehrere Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Landshut von der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut vollzogen.
Die Beamten prüften wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Einschleusens
von ausländischen Arbeitskräften sowie wegen des Vorenthaltens und
Veruntreuens von Arbeitsentgelt.

Zwei sich von der verdächtigen Unterkunft entfernende Fahrzeuge
wurden von den Einsatzbeamten mittels Dienstfahrzeuge blockiert und
an der Weiterfahrt gehindert. Dabei stieß eines der Fahrzeuge beim
Versuch zurückzusetzen beinahe mit einem Dienstfahrzeug zusammen.

Die Insassen der verdächtigen Fahrzeuge sowie ein weiterer in der
Unterkunft angetroffener Arbeiter konnten für den Aufenthalt als
Bauarbeiter in Deutschland keine Aufenthaltstitel vorlegen. Gegen sie
wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts
eingeleitet. Auch der beschuldigte Unternehmer wurde in der
Unterkunft angetroffen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor. Der
Beschuldigte wurde in Untersuchungshaft genommen.

Mit Einbruch der Abendstunden konnten alle strafprozessualen
Maßnahmen abgeschlossen werden. Die weiteren Ermittlungen werden im
Auftrag der Staatsanwaltschaft Landshut von der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut, Standort Pfarrkirchen,
geführt und dauern noch an.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Landshut
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Telefon: 0871-95363-1031
E-Mail: presse.hza-landshut(at)zoll.bund.de
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Datum: 10.12.2018 - 11:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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