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Saftige Geldstrafe für die Beschäftigung von Scheinselbständigen

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(ots) -

Einen Strafbefehl in Höhe von 13.500 Euro wegen Sozialbetrug
kassierte jetzt der Inhaber einer Fliesenlegerfirma aus Rosenheim.
Das Amtsgericht Rosenheim sah es als erwiesen an, dass der
Beschuldigte die Sozialkassen durch die Beschäftigung von
Scheinselbständigen um insgesamt mehr als 47.500 Euro geschädigt hat.

Im Rahmen einer Geschäftsprüfung stellten Beamte der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Rosenheim fest, dass
in dem Fliesenlegerbetrieb seit 2011 ungewöhnlich viele Aufträge
durch Subunternehmer ausgeführt worden waren. Da Unternehmer für
beauftragte Subunternehmer keine Sozialversicherungsbeiträge abführen
müssen, schauten die Zöllner noch einmal genauer hin.


Durch die weiteren Ermittlungen konnte schließlich nachgewiesen
werden, dass es sich bei neun Subunternehmern in Wahrheit nicht um
selbständige Gewerbetreibende sondern um abhängig, also
sozialversicherungspflichtig, beschäftigte Arbeitnehmer handelte.
Diese wurden wie eigene Arbeitskräfte in dem Betrieb eingesetzt: Sie
bekamen sämtliches Werkzeug gestellt und bezüglich Art, Ort und Dauer
ihrer Arbeit handelten sie ausschließlich auf Weisung des
beschuldigten Einzelunternehmers. Über einen Zeitraum von fast drei
Jahren hatte dieser dadurch den Sozialkassen Beiträge in Höhe von
mehr als 47.500 Euro vorenthalten.

Entsprechend "saftig" fiel der Strafbefehl des Amtsgerichts aus.
Der Beschuldigte muss eine Geldstrafe von insgesamt 13.500 Euro
zahlen. Da die Zahl der Tagessätze auf mehr als 90 festgesetzt wurde,
gilt er fortan als vorbestraft. Darüberhinaus muss er den
verursachten Schaden bei den Sozialversicherungsträgern wieder gut
machen und auch die Kosten des Verfahrens tragen. Der Strafbefehl ist
inzwischen rechtskräftig.




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Hauptzollamt Rosenheim
Pressestelle
Andreas Rudolph
Telefon: 08031/3006-7020
E-Mail: presse.hza-rosenheim(at)zoll.bund.de
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Datum: 10.12.2018 - 13:58 Uhr
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