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Festnahme einer mutmaßlichen Unterstützerin der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)"

ID: 2036703

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (11. Dezember
2018) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 4. Dezember 2018

die 40-jährige deutsche Staatsangehörige Songül G.

in Hamburg festnehmen lassen. Die Beschuldigte ist dringend
verdächtig, die ausländische terroristische Vereinigung "Islamischer
Staat (IS)" in vier Fällen unterstützt zu haben (§§ 129b, 129a Abs. 1
Nr. 1, Abs. 5 Satz 1 StGB). In Hamburg wurde zudem die Wohnung der
Beschuldigten durchsucht. Durchgeführt wurden die Maßnahmen von
Beamten des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei sowie der
Hamburger Polizei.

In dem Haftbefehl wird der Beschuldigten im Wesentlichen folgender
Sachverhalt zur Last gelegt:

Songül G. pflegte von Deutschland aus regelmäßigen Kontakt zu dem
in Syrien lebenden mutmaßlichen Mitglied des "Islamischen Staates"
Marcia M. Diese soll seit Mitte 2016 zusammen mit dem mutmaßlichen
"IS"-Mitglied Oguz G. in Anschlagsplanungen eingebunden gewesen sein.
Hiernach sollte in Deutschland ein Anschlag mit zahlreichen
Todesopfern auf eine nicht näher konkretisierbare Großveranstaltung
verübt werden. Zu diesem Zweck sollten anschlagsgeneigte Personen
nach Deutschland geschleust werden und dort auf nähere Instruktionen
zur konkreten Durchführung des Anschlags warten. Um unverdächtig zu
erscheinen, sollten sie in der Zwischenzeit von eingeweihten
"Glaubensschwestern" beherbergt und geheiratet werden.

Um dieses Anschlagsvorhaben zu unterstützen, registrierte Songül
G. im September 2016 unter fiktiven Falschpersonalien eine
Mobilfunknummer und legte mit ihr zwei Accounts bei Telegram sowie
einen Account bei WhatsApp an. Anschließend übermittelte die
Beschuldigte die Zugangsdaten an Marcia M. Diese benutzte die
Kommunikationsmittel fortan zum konspirativen Nachrichtenaustausch




mit der Beschuldigten sowie anderen Beteiligten an dem
Anschlagsvorhaben.

Ebenfalls noch im September 2016 erklärte sich die Beschuldigte
gegenüber Marcia M. dazu bereit, einen der potentiellen Attentäter
bei sich aufzunehmen und zu heiraten. Vor dem Hintergrund dieser
Zusage versuchten zwei anschlagsgeneigte Personen im November 2016
aus Syrien in Richtung Deutschland auszureisen. Im Ergebnis gelang es
ihnen allerdings nicht, Syrien zu verlassen.

Die Beschuldigte wird spätestens morgen dem Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihr den Haftbefehl eröffnen
und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Oberstaatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: presse(at)generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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Datum: 11.12.2018 - 10:43 Uhr
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