Im Fahndungsnetz der Bundespolizei
(ots) - Am 10. Dezember 2018 leiteten Beamte der
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel auf der Bundesautobahn 17 einen
Kleintransporter und dessen Insassen zur grenzpolizeilichen Kontrolle
ab. Das Fahrzeug geriet zur Mittagszeit in den Fokus der
Einsatzkräfte.
Für einen serbischen Staatsangehörigen (27 Jahre) endete die Reise
nach der Fahndungskontrolle. Das Amtsgericht Balingen verurteilte den
27-Jährigen in der Vergangenheit wegen besonders schweren Fall des
Diebstahls. Jetzt drohten dem untergetauchten Verurteilten 36 Tage
Restfreiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt. Ferner bestand
die Möglichkeit, resultierend aus dem Haftbefehl, nach Zahlung von
1173,50 Euro die Hafteinlieferung abzuwenden. Nach Zahlung der
Geldstrafe bei der Bundespolizei, durfte der Serbe seine Reise
fortsetzen.
Zehn Stunden später leiteten die Beamten ein weiteres Fahrzeug
nebst Insassen zur polizeilichen Überprüfung ab. Ein Bulgare (37
Jahre) durfte aufgrund einer Fahndungsnotierung nicht weiterreisen.
Wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verurteilte das
Amtsgericht Hildesheim den Gesuchten in der Vergangenheit. Ein
Bekannter zahlte bei der Polizei in Hildesheim die offene Geldstrafe
in Höhe von 327,00 EUR ein. In Anschluss durfte er den
Polizeigewahrsam in Breitenau verlassen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Pressesprecher
Steffen Ehrlich
Telefon: 03 50 23 - 676 505
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
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Datum: 11.12.2018 - 12:32 Uhr
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