Stark alkoholisierter Mann muss zur Ausnüchterung ins Gewahrsam
(ots) - Heute Nacht (11. Dezember) zwischen 1.20 und 2 Uhr
meldeten Zeugen eine Ruhestörung in der Rhoder Hauptstraße in Rhode.
Als die Polizei eintraf, spielten zwei Männer (20 und 22 Jahre) laute
Musik, grölten den Beamten entgegen und warfen anschließend einen
Feuerwerkskörper ("Böller") in ihre Richtung. Daraufhin
kontrollierten die Polizisten die offensichtlich stark
alkoholisierten Männer. Zunächst erhielten diese einen Platzverweis.
Allerdings warfen die Männer bei einer späteren Nachschau wiederum
einen Böller in Richtung der Beamten. Daraufhin wollten diese, den
deutlich aggressiveren 22-Jährigen mit in das Gewahrsam nehmen, um
weitere Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten zu verhindern. Dabei
drohte und beleidigte er die Beamten, wobei er sich gegenüber einer
Polizistin besonders aggressiv zeigte und diese versuchte,
wegzuschubsen. Als er sich ihr erneut näherte, setzte sie
Reizgasspray ein. Dabei gerieten sie und ein Kollege in den
Reizgasnebel und verletzten sich leicht. Die Polizisten fixierten ihn
daraufhin und brachten ihn ins Gewahrsam in Attendorn, das er nach
der Ausnüchterung verlassen konnte. Ihn erwarten Anzeigen unter
anderem wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Olpe
Pressestelle Kreispolizeibehörde Olpe
Telefon: 02761 9269 2200/10
E-Mail: pressestelle.olpe(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/olpe
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Olpe, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.12.2018 - 12:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2036953
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-OE
Stadt:
Olpe
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Stark alkoholisierter Mann muss zur Ausnüchterung ins Gewahrsam"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).