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Informationenüber kriminelle Geschäfte sind keine "Geschäftsgeheimnisse" - Wistleblowerschutz ist wichtig für Kriminalitätsbekämpfung

ID: 2037947

(ots) - Kriminelle Subkulturen der Finanzindustrie haben
die deutschen und europäischen Steuerzahler in einem unvorstellbaren
Ausmaß geschädigt. Der Diesel-Abgas-Skandal beschäftigt seit Jahren
die deutsche Öffentlichkeit sowie die Gerichte. Auch deutsche
Finanzinstitute stehen ein weiteres Mal im Verdacht, sich daran
beteiligt zu haben, Waschanlagen für schmutziges Geld in
Schattenfinanzplätzen zu installieren. Allein diese Beispiele zeigen,
dass der Aufdeckung derartiger Wirtschafts- und Finanzkriminalität
überaus große Bedeutung zukommt.

"Mitarbeiter von Banken oder Unternehmen, die kriminelle
Machenschaften ans Licht bringen, muss unsere Rechtsordnung
umfangreich schützen. Der heute im Rechtsausschuss des Deutschen
Bundestages diskutierte Gesetzentwurf bleibt um Längen hinter diesen
Anforderungen zurück und erfüllt außerdem die europäischen
Richtlinien nicht vollständig. Der Bundestag muss hier dringend
nachbessern!", fordert der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher
Kriminalbeamter, Sebastian Fiedler.

Zwei Dinge muss der Gesetzgeber eindeutig klarstellen:

- Information über kriminelle Machenschaften in Unternehmen und
Banken sind keine schützenswerten "Geschäftsgeheimnisse".
- Mitarbeiter, die solche Informationen preisgeben, sind keine
"Rechtsverletzer".

Der deutsche Bundestag ist nun gefordert, die Mängel im
Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums im Nachgang zur heutigen
Anhörung zu beheben.




Rückfragen bitte an:

Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Telefon: +49 700 235 10000
E-Mail: presse(at)bdk.de
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Datum: 12.12.2018 - 16:02 Uhr
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