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Schwarzarbeiter erhält 12 Monate Freiheitsstrafe / Zoll stellt betrügerischen Bezug von fast 7.000 Euro Sozialleistungen fest

ID: 2038083

(ots) -
Ein 58jähriger Gabelstaplerfahrer wurde aufgrund von Ermittlungen
der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Hamburg-Stadt
vom Amtsgericht Hamburg-Blankenese zu einer Freiheitsstrafe von 12
Monaten verurteilt.

Der Angeklagte wurde von seiner Firma als Teilzeitkraft
eingestellt unter der Voraussetzung, monatlich 100 Stunden mehr zu
arbeiten als offiziell vereinbart. Die "Ãœberstunden" wurden ihm bar
ausgezahlt, im Schnitt um die 700 Euro monatlich. Als weitere
Einnahmequelle hat der Familienvater dreimal einen "Antrag auf
Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts" beim Jobcenter gestellt,
ohne darin jedoch das zusätzlich verdiente Schwarzgeld in das
Monatsentgelt anzugeben. In der Zeit vom 01.05.2015 bis 30.09.2016
bezog der Angeklagte damit zu Unrecht Sozialleistungen in einer
Gesamthöhe von 6.886,46 Euro.

Das Verschweigen der Schwarzgeldeinnahmen bewertete das
Amtsgericht Hamburg-Blankenese als gewerbsmäßigen Betrug und
verhängte am 12. April 2018 eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Die
Strafe ist auf Bewährung ausgesetzt worden. Zusätzlich hat der
Angeklagte eine Strafe in Höhe von 6.886,46 Euro zu zahlen. Den
gleichen Betrag wird das Jobcenter von ihm zurückfordern.

"Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Hamburg-Stadt ergaben, dass die Verantwortlichen der
Lagerfirma in Hamburg eine Vielzahl von Arbeitnehmern zum Teil
schwarz bezahlt haben, um dadurch Steuern und Sozialabgaben von gut
2,4 Millionen Euro zu sparen. Der verantwortlich handelnde
Geschäftsführer hat während der laufenden Ermittlung die Firma zwar
an einen Liquidator verkauft, nichtsdestotrotz wird er sich für sein
Handeln vor Gericht verantworten müssen." so die Pressesprecherin
Kristina Severon. "Das Gute an dem Fall ist, dass viele der
Angestellten von den Geschäftspartnern der alten Firma übernommen




wurden und nun auf Grundlage eines vernünftigen Arbeitsvertrages
innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen arbeiten können" führt
sie weiter aus.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Hamburg-Stadt
-Öffentlichkeitsarbeit-
Kristina Severon
Telefon: 040/ 426206-183
E-Mail: presse.hza-hamburg-stadt(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 13.12.2018 - 08:15 Uhr
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