Fahren ohne Fahrerlaubnis
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(ots) - Bei der Kontrolle eines Kleinkraftradfahrers
am 11.12.2018 gegen 11.50 Uhr in der Beethovenstraße wurde
festgestellt, dass der 50-Jährige nicht im Besitz der erforderlichen
Fahrerlaubnis für das Zweirad ist. Ein Strafverfahren wurde
eingeleitet. Das Kleinkraftrad wurde einem Bekannten des
Beschuldigten, der im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist,
ausgehändigt.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Zweibrücken
Telefon: 06332-976-0
www.polizei.rlp.de/pi.zweibruecken
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Datum: 13.12.2018 - 12:08 Uhr
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