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Betrug: Miese Masche im Onlinehandel

ID: 2039084

(ots) - Weihnachtsgeschenke online kaufen und
bequem nach Hause liefern lassen ist beliebt, das wissen auch
Betrüger und hauen auch in der Westpfalz Online-Käufer übers Ohr.

Eine 16-Jährige erstand bei einem Kleinanzeigenmarkt Schuhe im
Wert von 120 Euro. Sie bezahlte via Internet-Bezahldienst. Der
Verkäufer kassierte das Geld, ohne jedoch die Schuhe zu liefern.

Was der 16-Jährigen passierte ist kein Einzelfall:
Eintrittskarten, Smartphones, Modeartikel - die Betrüger verstehen es
geschickt mit gut gemachten Internetseiten oder einem unschlagbar
günstiges Angebot potentielle Opfer anzulocken. Fake-Shops, also
gefälschte Internet-Verkaufsplattformen, sind auf den ersten Blick
schwer zu erkennen. Hat ein Kunde angebissen und Ware bestellt,
liefern die Betrüger minderwertige Artikel zu einem überhöhten Preis
oder nach einer Vorauszahlung gar nicht. Ziel ist es, an das Geld der
Opfer zu kommen. Die angebotene Produktpalette existiert nicht.

Unsere Tipps, wie Sie sich besser schützen können:

- Tätigen Sie keine Spontankäufe. Vergleichen Sie die Preise
anderer Anbieter und informieren Sie sich beim Händler vor Ort.
Finger weg vor unschlagbar günstigen Angeboten. Betrüger locken
ihre Opfer mit unwahrscheinlich niedrigen Preisen.
- Überprüfen Sie den Online-Shop. Geben Sie den Namen des Shops in
eine Suchmaschine ein, dadurch können Sie herausfinden, welche
Erfahrungen andere Kunden mit dem Händler gemacht haben.
- Kaufen Sie auf Rechnung. Überweisungen können nicht oder
allenfalls nur kurzfristig rückgängig gemacht werden.
Abbuchungen mittels Lastschriftverfahren können noch nach
einigen Tagen storniert werden.
- Im Zweifel nicht kaufen. Sind Sie sich unsicher, hören Sie auf
Ihr Bauchgefühl und kaufen gar nicht erst bei dem gewählten




Shop. Erwerben Sie das Produkt beim Händler Ihres Vertrauens,
mit dem Sie schon gute Erfahrungen gemacht haben.

Was tun, wenn Sie hereingelegt wurden:

- Wenn Sie bereits Geld überwiesen haben, kontaktieren Sie sofort
Ihre Bank. Vielleicht lässt sich die Zahlung noch rückgängig
machen. Bei anderen Zahlungsarten wie zum Beispiel
Online-Bezahldiensten, informieren Sie sofort den Dienstleister
und lassen Sie die Transaktion stoppen.
- Sichern Sie Beweise. Ob eMails, Bestellbestätigung oder
Kaufvertrag, bewahren Sie alle Belege auf. Drucken Sie sie aus.
- Warten Sie nicht lange, erstatten Sie Anzeige. Nehmen Sie alle
gesicherten Unterlagen mit und erstatten Sie möglichst sofort
Strafanzeige bei der Polizei. Auch wenn die strafrechtliche
Verfolgung von Tätern schwierig ist, weil sie oft aus dem
Ausland agieren, sollten Sie sich nicht von einer Anzeige
abbringen lassen. Nur dann können Löschungen von Fake-Shops
konsequent vorangetrieben werden. |erf




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westpfalz

Telefon: 0631-369-1080
E-Mail: ppwestpfalz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.westpfalz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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Datum: 14.12.2018 - 11:21 Uhr
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