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Abgabe der Ermittlungen wegen des Brandanschlags und der Geiselnahme vom 15. Oktober 2018 am Kölner Hauptbahnhof

ID: 2039367

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat gestern (13. Dezember
2018) die Ermittlungen gegen

den 55-jährigen syrischen Staatsangehörigen Mohammad A. R.

wegen des Brandanschlags und der Geiselnahme vom 15. Oktober 2018
am Kölner Hauptbahnhof an die Staatsanwaltschaft Köln abgegeben. Die
Ermittlungen haben die für ein radikal-islamistisches Motiv des
Beschuldigten sprechenden Verdachtsmomente nicht erhärtet.

Die Ermittlungen waren ursprünglich von der Bundesanwaltschaft
übernommen worden, weil aufgrund von Zeugenangaben von einem
radikal-islamistischen Hintergrund der Tat auszugehen war. Danach
soll der Beschuldigte die Freilassung einer Frau gefordert haben,
deren Mann sich terroristisch betätigt haben soll. Zudem soll der
Beschuldigte geäußert haben, dass er Mitglied des sogenannten
Islamischen Staates sei und zu diesem nach Syrien ausreisen wolle
(vgl. Pressemitteilung Nr. 56 vom 17. Oktober 2018). Im Zuge der
weiteren Ermittlungen ließen sich die auf eine radikal-islamistische
Motivlage deutenden Indizien jedoch nicht erhärten. Insbesondere
haben sich keine Anhaltspunkte für eine Beteiligung des Beschuldigten
an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat"
ergeben.

Vor diesem Hintergrund fehlt es an einem Staatsschutzdelikt von
besonderer Bedeutung. Das Ermittlungsverfahren war daher von Gesetzes
wegen an die Staatsanwaltschaft Köln abzugeben.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Oberstaatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
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Datum: 14.12.2018 - 13:54 Uhr
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