Sinsheim/BAB 6: Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkt Haftbefehl gegen 57-Jährigen wegen Verdachts des unerl. Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht ger. Menge - 1,6 kg Marihuana sichergestellt
(ots) - Gemeinsame Presseerklärung der
Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat Haftbefehl gegen einen
57-jährigen Tatverdächtigen erwirkt. Er steht im dringenden Verdacht,
seit spätestens Dezember 2018 unerlaubt mit Betäubungsmitteln in
nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben.
Der 57-Jährige wurde am 13.12.2018 gegen 15.50 Uhr auf der
Autobahn A 6 zwischen den Anschlussstellen Sinsheim und Sinsheim-Süd
von einer Polizeistreife des Verkehrskommissariats Walldorf
kontrolliert. Dabei führte er, versteckt in seinem Auto, über 1.600
Gramm Marihuana mit sich. Der Verkaufswert des Rauschgifts wird auf
rund 16.000 Euro geschätzt.
Durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde beim Amtsgericht
Heidelberg ein Haftbefehl gegen den Mann erwirkt. Er wurde am
Freitagvormittag der Haft- und Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht
Heidelberg vorgeführt. Nach der Eröffnung des Haftbefehls wurde er in
eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des
Rauschgiftdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern
an.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Michael Klump
Telefon: 0621 174-1108
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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Datum: 14.12.2018 - 15:54 Uhr
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