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Hausfriedensbruch und Schreckschusspistole

ID: 2040076

(ots) - Zwei Gelsenkirchener im Alter von 18 und 25
Jahren stritten sich am Samstag, den 15.12.2018 gegen 01:00 Uhr durch
das geöffnete Fenster einer Erdgeschosswohnung auf der
Mechtenbergstraße mit zwei 18jährigen im Inneren der Wohnung.
Irgendwann im Verlauf dieser zunächst verbalen Auseinandersetzung
verschafften sich die draußen stehenden jungen Männer durch das
offene Fenster unbefugt Zutritt zur Wohnung. Als Reaktion darauf
feuerte einer der beiden 18jährigen mit einer Schreckschusspistole
mehrere Schüsse ab. Die beiden Eindringlinge verließen daraufhin
wieder die Wohnung, ebenfalls durch das Fenster. Die alarmierte
Polizei konnte die beiden Flüchtenden, die durch die Schüsse aus der
Schreckschusspistole leicht verletzt wurden, noch im Garten des
Hauses stellen. Hier allerdings wehrte sich der 25jährige Mann so
massiv gegen die polizeilich notwendigen Maßnahmen zur
Identitätsfeststellung, dass unmittelbarer Zwang angewendet werden
musste. Letztlich wurden die beiden flüchtenden Personen dem
Polizeigewahrsam Gelsenkirchen zugeführt, von wo sie nach erfolgter
Ausnüchterung wieder entlassen werden konnten. Es wurden
Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch und Widerstand, aber auch
wegen gefährlicher Körperverletzung durch das Abfeuern der
Schreckschusspistole eingeleitet.




Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
PHK Lülsdorf
Leitstelle
Telefon: 0209/365 2160
E-Mail: leitstelle.gelsenkirchen(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de

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Datum: 16.12.2018 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2040076
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