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Polizeiautobahnstation Ruchheim - Nüchtern im Advent

ID: 2040109

(ots) -
Advent bedeutet Ankunft. In riesigen Schritten nähern wir uns dem
Geburtsfest Jesu. Weihnachtsmärkte und Weihnachtsfeiern in den
Unternehmen und Vereinen kündigen die Ankunft des Jahresendes
überdeutlich an. Frisch gebackene Waffeln, gebrannte Mandeln und
heiße Maronen duften auf den Marktplätzen. Doch nicht nur leckere
Speisen locken, auch Liköre, Glühweine und Bier werden reichlich auf
den Weihnachtsmärkten angeboten. Wer allerdings mit dem Auto
angereist ist, sollte sich über die Gefahren von Alkohol am Steuer
bewusst sein. Damit es nach dem Weihnachtsmarktbesuch nicht zu einem
bösen Erwachen in der Verkehrskontrolle kommt, erläutern wir gerne
noch einmal die rechtlichen Konsequenzen: Ab 0,5 Promille erwartet
Sie ein Bußgeld von 500EUR und mindestens ein Monat Fahrverbot. Ab
1,1 Promille begehen Sie eine Straftat und riskieren neben einer
Geldstrafe einen dauerhaften Führerscheinentzug. Ebenso verhält es
sich, wenn Sie einen Verkehrsunfall unter dem Einfluss von Alkohol ab
0,3 Promille verursachen. Doch nicht nur die rechtlichen Konsequenzen
sollten vom "Alkohol am Steuer" abhalten. Angetrunkene Fahrer stellen
sowohl für sich, aber vor allem auch für andere Verkehrsteilnehmer
eine erhebliche Gefahr im Straßenverkehr dar. Riskieren Sie daher
nicht Ihre und die Gesundheit anderer, wenn Sie von den
Weihnachtsmärkten und -feiern nach Hause fahren.

Die Polizeiautobahnstation Ruchheim wünscht Ihnen einen schönen 3.
Advent und eine sichere Ankunft zu Hause nach dem
Weihnachtsmarktbesuch.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
Polizeiautobahnstation Ruchheim
Florian König

Telefon: 06237/933-0
E-Mail: pdneustadt.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.neustadt

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Datum: 16.12.2018 - 11:58 Uhr
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