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Feuerwerkskörper: Zoll warnt vor den Gefahren

ID: 2040297

(ots) -
Zu den Vorbereitungen zum Jahreswechsel gehört für viele Menschen
in Deutschland der Einkauf von Feuerwerk. Der Verkauf von
zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen ist in Deutschland
einheitlich geregelt. Jedes Jahr stellt der Zoll jedoch spätestens im
Dezember fest, dass nicht zugelassene Feuerwerks- und Knallkörper,
besonders aus Polen und der Tschechischen Republik, mitgebracht
werden.

Was viele nicht wissen: Für das Mitbringen von Feuerwerkskörpern
aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden die Bestimmungen zu
Reisen aus sogenannten Drittländern angewendet. Das bedeutet, dass
innerhalb der Europäischen Union auch nur zugelassene
Feuerwerkskörper verbracht werden dürfen.

Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nach den
Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar. In diesen
Fällen wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die
Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt. Reisefreimengen werden hierbei
nicht gewährt. Neben den zu erwartenden strafrechtlichen Konsequenzen
könnte beim Abbrennen des Feuerwerks auch noch Gefahr für Leib und
Leben bestehen.

"Auch in Postpaketen aus Tschechien haben meine Kollegen mehrfach
in diesem Jahr bereits nicht zugelassene Feuerwerkskörper gefunden,
die wir aus dem Verkehr gezogen haben", so Martina Stumpf,
Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg. "Diese sind als
Gefahrgut vom normalen Postversand ausgeschlossen und hätten so gar
nicht versendet werden dürfen".

Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind in allen Variationen und
Mengen erhältlich, äußerst gefährlich und mit extremen Risiken
verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von
Industriesprengstoff können selbst bei korrekter Anwendung zu
lebensbedrohlichen Verletzungen führen.

Das Hauptzollamt Nürnberg rät daher dringend, nur zugelassene




Qualitätsprodukte bei autorisierten Händlern zu kaufen und immer
darauf zu achten, dass die BAM- und CE-Zeichen nicht gefälscht sind.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.zoll.de.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: presse.hza-nuernberg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 17.12.2018 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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