Unberechtigte Rechnungsstellung
(ots) -
"Rechnungen und Kontoabbuchungen genau prüfen!" empfiehlt die
Polizei.
Zum Jahresende erfolgen viele Einkäufe. Auch werden jährliche
Zahlungen fällig, die vom Konto abgebucht werden. Doch nicht alle
Forderungen sind berechtigt.
Betrüger nutzen den "schnellen", zunehmend automatisierten
Zahlungsverkehr und schicken unberechtigte Rechnungen. Einige buchen
Geld von ihnen bekannt gewordenen Konto-Nummern ab. Sie tragen hierzu
Empfängeradressen wie zum Beispiel bekannte Telefongesellschaften
oder Online-Anbieter ein.
Wenn die nichtberechtigten Buchungen früh erkannt werden, können sie
meistens über die Banken storniert und somit ohne Verluste für die
Kontoinhaber zurückgestellt werden. Es wird jedoch eine nicht
bekannte Zahl geben, die die unberechtigten Kontobuchungen überhaupt
nicht wahrnehmen.
501,99 Euro wurden einer Frau aus der Verbandsgemeinde
Lauterecken-Wolfstein angeblich von einer Telefongesellschaft in
Rechnung gestellt. Da die Dame tatsächlich überhaupt keinen Vertrag
mit dieser Firma hatte, schloss sie eine reguläre Forderung aus und
meldete die Sache der Polizei.
Insbesondere wenn Firmen per E-Mail Kontakt zu Personen suchen,
sollte man sich Zeit für die Überprüfung der Informationen nehmen.
Einige bekannte Unternehmen weisen darauf hin, dass sie Rechnungen
nur per Postzustellung übersenden.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Lauterecken
Telefon: 06382 9110
PILauterecken(at)Polizei.RLP.de
https://www.polizei.rlp.de/?id=1355
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Datum: 17.12.2018 - 09:46 Uhr
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