Elf Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz am Wochenende
(ots) - Insgesamt elf Strafanzeigen wegen des
Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz nahmen die Beamten der
Bundespolizei am vergangenen Wochenende im Seehafen Rostock auf.
So fiel den Beamten bereits am Freitag ein irakischer
Staatsan-gehöriger auf, der mit einem abgelaufenen schwedischen
Auf-enthaltstitel einreiste. Bei seiner Durchsuchung konnten
zusätzlich zwei weitere, auf andere Personalien ausgestellte,
schwedische Aufenthaltskarten aufgefunden werden. Nach
Anzeigenerstattung und Erhebung einer Sicherheitsleistung in Höhe von
150,- Euro sowie Sicherstellung der Aufenthaltskarten reiste der Mann
zurück nach Schweden.
Am Samstag waren es sechs mazedonische Staatsangehörige, die ihre
maximale Aufenthaltsdauer für das Schengen Gebiet überschritten
hatten und sich somit unerlaubt darin aufhielten. Auch diese wurden
beanzeigt und jeweils eine Sicherheitsleistung von ebenfalls 150,-
Euro erhoben. Danach wurden sie beauflagt, das Schengen Gebiet
unverzüglich zu verlassen.
Samstagabend war es eine vierköpfige Familie irakischer
Abstammung, die am Schalter einer Fährgesellschaft eine zuvor über
das Internet bestellte Fahrkarte abholen wollten. Hierzu legte das
Familienoberhaupt eine bulgarische Identitätskarte vor. Da der
Fährmitarbeiter Zweifel an der Echtheit des Dokumentes hat-te,
verständigte er die Beamten der Bundespolizei. Am Fährterminal
angekommen, konnten die Personen nicht mehr angetroffen werden. Eine
weitere Person hatte den Vorgang aus der Entfernung beobachtet und
nachdem dieser erkannte, dass den vier Personen das Fährticket nicht
sofort ausgehändigt wurde, verließ er zusammen mit diesen das
Terminal und entfernten sich mit einem Pkw. Nun laufen die
Ermittlungen wegen des Verdachts der Schleusung und der
Urkundenfälschung.
Eine gefälschte litauische Identitätskarte sowie ein
totalgefälsch-ter litauischer Führerschein wurden am Sonntag bei der
Durchsuchung eines ukrainischen Staatsangehörigen aufgefunden. Dieser
war zuvor aufgefallen, als er bei einer Kontrolle kein gültiges Visum
vorweisen konnte. Ihm wurde nach der Anzeigenaufnahme und Zahlung
einer Sicherheitsleistung eine Ausreisepflicht erteilt. Die
gefälschten Dokumente wurden einbehalten. Zu guter Letzt war es ein
nigerianischer Staatsbürger, der sich mit einer abgelaufenen
italienischen Aufenthaltskarte, die zudem nur zum Aufenthalt in
Italien berechtigt, auswies. Auch von ihm wurde eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 150,- Euro einbehalten und nach der
Anzeigenerstattung eine Ausreisepflicht angeordnet.
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Datum: 17.12.2018 - 12:15 Uhr
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