Verbotene Feuerwerkskörper aus dem Verkehr gezogen
(ots) - 632 sichergestellte Feuerwerksköper sind das
Ergebnis von Kontrollen, welche die Bundespolizei - zum Teil
gemeinsam mit dem Zoll - am Samstag und Sonntag in bzw. bei Bad
Muskau durchführte. Ein erschreckend hoher Anteil dieser aus dem
Verkehr gezogenen Feuerwerkskörper entsprach dabei den Kategorien 3
oder sogar 4.
Die verbotenen Knallkörper sind schließlich einem 17-Jährigen,
Männern im Alter von 18, 19 und 20 Jahren sowie einer 37-Jährigen
abgenommen worden. Den Knallern fehlte einerseits die ordnungsgemäße
Kennzeichnung. Andererseits waren die Käufer der Knaller der
Kategorien 3 bzw. 4 nicht im Besitz einer notwendigen
sprengstoffrechtlichen Erlaubnis.
Dem 17-Jährigen, dessen Feuerwerk mit Kategorie 2 klassifiziert
war, fehlte darüber hinaus das Mindestalter (18 Jahre).
Im Zusammenhang mit den wegen des Verdachts des Verstoßes gegen
das Sprengstoffgesetz eingeleiteten Ermittlungsverfahren müssen die
Beschuldigten ab sofort mit Post von der zuständigen
Staatsanwaltschaft bzw. mit Strafbefehlen rechnen.
Darüber hinaus wird die Bundespolizei die Aufwendungen für den
fachgerechten Transport und für die endgültige Vernichtung der
pyrotechnischen Erzeugnisse dem Jugendlichen, den Männern und der
Frau in Rechnung stellen.
Post und Rechnungen gehen in diesen Fällen nach Berlin, nach
Sachsen-Anhalt in den Salzlandkreis, nach Brandenburg in den
Elbe-Elsterkreis und an die Spree nach Spremberg.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
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Datum: 17.12.2018 - 13:12 Uhr
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