Bad Gandersheim - betrügerische Gewinnbenachrichtigung verlief erfolgreich
(ots) - Bad Gandersheim - (lpk) Opfer einer
betrügerischen Gewinnbenachrichtigung wurde in der Vorweihnachtszeit
eine 57-jährige Einwohnerin Bad Gandersheims. Sie erhielt eine
telefonische Gewinnbenachrichtigung einer "seriös" klingenden
weiblichen Anruferin einer "Anwaltskanzlei aus Österreich". Die Dame
am anderen Ende der Leitung teilte ihr mit, dass sie bei einem
Gewinnspiel eines Zeitungsverlages vor längerem einen hohen
sechsstelligen Betrag gewonnen habe. Diese sei nun anbrufbar -
allerdings erst nach Erwerb und anschließender Freischaltung von 2
Amazon-Geschenkkarten. Die Gandersheimerin erwarb unmittelbar 2
dieser Geschenkkarten und übermittelte den Code an die "Kanzlei". Auf
ihren "Gewinn" wartet sie bis heute... Aus diesem Anlass noch einmal
folgende Hinweise der Polizei: Gewinnen kann nur der, der auch
tatsächlich an einem Gewinnspiel teilgenommen hat.
Gewinnbenachrichtungen erfolgen grundsätzlich schriftlich. Im Falle
eines Gewinns erfolgt eine Auszahlung immer ohne Vorleistung des
Gewinners. Übermitteln Sie auf gar keinem Fall irgendwelche Codes,
PIN's oder gar Bankverbindungen an Fremde - weder schriftlich noch
telefonisch. Beenden Sie eingehende Telefonate Ihnen suspekter
Personen einfach durch Auflegen und lassen Sie sich nicht auf
Diskussionen mit dem "Gegenüber" ein.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Northeim/Osterode
Polizeikommissariat Bad Gandersheim
Pressestelle
Telefon: 05382/91920 0
Fax: 05382/91920 150
E-Mail: pressestelle(at)pi-nom.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 18.12.2018 - 08:30 Uhr
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Bad Gandersheim
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