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Älteres Ehepaar in Kirchheim von falschem Bankmitarbeiter zur Herausgabe von EC-Karte und PIN genötigt / 2.000 Euro Schaden

ID: 2041348

(ots) - KIRCHHEIM (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) - Am
Montag (17.12.), gegen 16:00 Uhr, klingelte ein Mann an der Haustür
eines älteren Ehepaares, beide über 80 Jahre alt, in der Rosenstraße
und gab sich als Mitarbeiter eines örtlichen Geldinstitutes aus. Er
gab an, dass etwas mit dem Fond-Sparplan des Ehepaares etwas nicht
stimmen würde. Um die Unstimmigkeiten wieder korrigieren zu können
benötige er die Unterlagen des Kontos sowie die Bank-Karte und die
Geheimzahl.

Die Eheleute gaben dem Mann nach kurzem Zögern ihre EC-Karte mit
und die PIN. Bereits um 16:16 Uhr wurden mit der EC-Karte an einem
Geldautomaten 2.000 Euro vom Girokonto der Eheleute abgehoben.

Der Täter wird wie folgt beschrieben: Ca. Mitte bis Ende 40 Jahre
alt, von normaler Statur, sprach Deutsch ohne Akzent und war dunkel
gekleidet.

Hinweise bitte an die Polizei in Bad Hersfeld, Tel.: 06621/9320
oder im Internet unter www.polizei.hessen.de - Onlinewache.

TIPSS DER POLIZEI:

Umgang mit der PIN (Geheimzahl) für die Nutzung für EC- oder
Kreditkarten:

Die PIN darf nie an Dritte weitergegeben werden, nicht einmal
Geldinstitute oder Kreditkartenunternehmen kennen die PIN; weder
Amtspersonen (z.B. Polizeibeamte) noch Mitarbeiter von Geldinstituten
werden deshalb legal nach der PIN fragen.

Lernen Sie am besten Ihre PIN auswendig und vernichten Sie den
PIN-Brief.

Auf keinen Fall sollte die PIN irgendwo notiert werden - schon gar
nicht auf der Zahlungskarte! Auch nicht im Adressbuch getarnt als
Telefonnummer o.ä.

Achten Sie bei der Eingabe der PIN am Geldausgabeautomaten oder im
Handel am Kassenautomaten darauf, dass niemand den Vorgang beobachten
kann; bitten Sie aufdringliche Personen oder angebliche Helfer
höflich aber bestimmt auf Distanz zu bleiben.




Verdecken Sie die PIN-Eingabe, indem Sie die Hand oder Geldbörse
als Sichtschutz dicht über die Tastatur halten. Dies erschwert ein
Ausspähen erheblich.

Geben Sie die PIN niemals an Türöffnern, auch nicht bei Banken,
ein. Verständigen Sie in solchen Fällen sofort die Polizei.

Befolgen Sie keine Hinweiszettel, die zur mehrmaligen Eingabe der
PIN auffordern.

Geben Sie beim Bezahlen nicht die PIN bekannt und achten Sie auf
die Rückgabe der eigenen Zahlungskarte.

Die Telefonnummer für die Sperrung von Zahlungskarten:

Debitkarten (z.B. girocard, früher auch als ec-Karte bezeichnet)
können bundesweit über die einheitliche zentrale Telefonnummer 116
116 (Sperr-Notruf) oder die 01805-021021 gesperrt werden.




Rückfragen bitte an:
Manfred Knoch, Pressesprecher
Polizeipräsidium Osthessen
Pressestelle
Telefon:
Bad Hersfeld: (06621-932-131)

Original-Content von: Polizeipräsidium Osthessen, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 18.12.2018 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: POL-OH
Stadt:

Bad Hersfeld



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