Osnabrück/Melle: Gefährlicher Abfall war falsch deklariert
(ots) - Mitte September wurde auf der
Autobahnraststätte Grönegau (A30) ein Sattelzug angehalten, der auf
dem Weg nach Ostdeutschland war. Bei der Kontrolle des Lkw stellte
sich heraus, dass dieser aus den Niederlanden kam, mit etwa 25 Tonnen
Abfall beladen und für die weitere Verwertung in einer Ziegelei
bestimmt war. Laut Ladungspapieren handelte es sich um
Pflanzensubstrat aus Mineralwolle, das als ungefährlicher
Produktionsreste aus dem Gartenbau deklariert war. Entsprechend war
die Ladung im Genehmigungsbescheid für den grenzüberschreitenden
Transport als ungefährliche Steinwolle bezeichnet gewesen. Die
kontrollierenden Beamten wussten aus vergangenen
Ermittlungsverfahren, dass es sich bei Steinwolle um eine künstliche
Mineralfaser handelt, zu denen auch die Glasfaser gehört, die bis zum
Produktionsjahr 2000 gesundheitsgefährdend sein kann. Deshalb sind
solche Dämmstoffe aufgrund ihrer Faserstruktur und ihrer chemischen
Zusammensetzung als krebserregend eingestuft. Da im Fall des
Sattelzuges nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die Ladung
derartige gefährliche Materialien enthielt, wurde eine Probe
entnommen, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück von einem
Gutachter untersucht wurde. Im Ergebnis stellte der Experte fest,
dass die Ladung des Lkw überwiegend aus alten und somit gefährlichen
Fasern bestand. Aufgrund der Analyse bestand daher der dringende
Verdacht, dass der Abfall falsch deklariert von den Niederlanden nach
Deutschland gebracht worden war. Die behördlichen Genehmigung, die
den Beamten bei der Kontrolle des Sattelzuges vorgelegt wurde, ist
ein Jahr gültig und umfasste den Transport von insgesamt 6.500 Tonnen
dieses Abfallproduktes. Es folgten weiter umfangreiche Ermittlungen,
an denen auch Behörden aus anderen Bundesländern beteiligt sind. Nach
derzeitigem Kenntnisstand besaß der Abfallempfänger zwar eine
Genehmigung für die Verwertung von Abfällen, allerdings nur für
ungefährliche Materialien. Zudem hatte der für den Transport der
Abfälle behördlich zugelassene Unternehmer einen Subunternehmer mit
dem Transport beauftragt, der allerdings keine Genehmigung zum
Transport gefährlicher Güter besaß. Darüberhinaus hatte dieser
Subunternehmer laut Mietvertrag Fahrer und Sattelzug komplett an den
eigentlichen Transporteur vermietet, ohne hierfür die Erlaubnis der
Agentur für Arbeit zu besitzen. Die Ermittlungen in dieser Sache
werden nun vom zuständigen Hauptzollamt weiter bearbeitet. Im Fall
der offensichtlich illegalen Abfallentsorgung sind die Ermittlungen
ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Es wurde ein Strafverfahren wegen
illegaler Abfallentsorgung eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Osnabrück
Frank Oevermann
Telefon: 0541/327-2071
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Datum: 18.12.2018 - 12:17 Uhr
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