Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover anlässlich der Fußballspielbegegnungen am 22. Dezember 2018
(ots) -
Am Samstag, den 22. Dezember 2018, finden in Hamburg und Hannover
die Spielbegegnungen zwischen dem FC St. Pauli gegen den 1. FC
Magdeburg sowie Hannover 96 gegen Fortuna Düsseldorf statt. Darüber
hinaus erwartet die Bundespolizei weitere Durchreisebewegungen von
verschiedenen Fangruppierungen über den Hauptbahnhof Hannover, den
Hauptbahnhof Braunschweig und den Bahnhof Uelzen. Die Bundespolizei
trifft daher eine Vielzahl von Vorkehrungen, um einen friedlichen und
reibungslosen Ablauf rund um die Spielpaarungen zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang hat die Bundespolizeidirektion Hannover ein
temporäres Mitführverbot von Glasflaschen, Getränkedosen,
pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung und
Vermummungsgegenständen auf festgelegten DB Bahnstrecken und
Bahnhöfen, sowie Regionalzugverbindungen erlassen.
Bei einem Verstoß kann ein Zwangsgeld in Höhe von 250 EUR verhängt
werden. Weiterhin kann der / die Betroffene von der Weiterfahrt
ausgeschlossen werden. Weitere Einzelheiten sind der beigefügten
Anlage (Allgemeinverfügung) zu entnehmen. Folgende Bahnhöfe und
Bahnstrecken sind von der Ordnungsverfügung temporär betroffen:
Bahnhöfe 1.Hbf. Hamburg von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 16:00
Uhr bis 18:00 Uhr
2.Hbf. Hannover von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr und von 18:00 Uhr bis
24:00 Uhr
3.Hbf. Braunschweig von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr und 21:00 Uhr bis
23:00 Uhr
4.Bf. Uelzen von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Bahnstrecken
1.Bahn-Strecken 1740/1960 - Bremen - Soltau - Uelzen von 06:00
Uhr bis 10:00 Uhr
2.Bahn-Strecken 1750/1730 - Hannover - Braunschweig - Helmstedt
von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen hat gezeigt, dass
insbesondere Glasbehälter von gewaltbereiten und zum Teil
alkoholisierten Fußballfans als Wurfgeschosse gegen Reisende,
friedliche Fans und Polizeibeamte eingesetzt werden. Nicht zuletzt
bilden zerbrochene Glasbehälter und Flaschen ein deutlich erhöhtes
Verletzungsrisiko für Reisende und Besucher des Spiels. Die Gefahr,
die von pyrotechnischen Gegenständen ausgeht, ist mittlerweile
hinlänglich bekannt. Nicht selten tragen betroffene Personen schwere
Verletzung davon.
Die Bundespolizei bittet alle Reisenden, sich auf diese
Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise
einzustellen. Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang
als auch auf der Internetseite der Bundespolizei unter
www.bundespolizei.de eingesehen werden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
Pressestelle
Britta Sell
Telefon: 0511 67675-4103
Mobil: 0160 - 96 96 48 96
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Datum: 18.12.2018 - 18:47 Uhr
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