Zoll stellt Fischotterschädel fest
(ots) -
Den präparierten Schädel eines Fischotters haben Zöllner in einem
Luftpostpaket am Flughafen München festgestellt.
Bei der Kontrolle des Transferpaketes stellten die Beamten bei
dieser Sendung den präparierten Fischotterschädel (Wissenschaftliche
Bezeichnung: Lutrinae spp.) fest. Die gesetzlich zwingend notwendigen
Dokumente für die Einfuhr in die Europäische Union lagen nicht vor.
Somit hat der Münchner Zoll das Exponat beschlagnahmt.
Das Paket sollte von Kanada nach Italien an eine Privatperson
versandt werden.
"Die Fischotter sind nach dem Washingtoner
Artenschutzübereinkommen eine geschützte Tierart. Verstöße gegen
artenschutzrechtliche Bestimmungen sind kein Kavaliersdelikt. Sie
können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro oder mit Haftstrafe von bis
zu fünf Jahren geahndet werden", so Thomas Meister, Pressesprecher
des Hauptzollamts München.
Tipp des Münchner Zolls: Die App "Zoll und Post" ist kostenlos im
Apple App Store und im Google Play Store verfügbar und liefert
wertvolle Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen, berechnet mit
dem integrierten Abgabenrechner die voraussichtlichen Einfuhrabgaben
und warnt vor Produkten, die gefährlich oder verboten sind.
Detaillierte Informationen zu Postsendungen und
Internetbestellungen sowie zu nicht erlaubten Waren finden Sie auch
auf unserer Website www.zoll.de in den Bereichen Privatpersonen und
Unternehmen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt München
Pressesprecher
Thomas Meister
Telefon: 089 - 975 90717
E-Mail: Thomas.Meister2(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 19.12.2018 - 06:11 Uhr
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