Festnahme wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz
(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat gestern (18. Dezember
2018) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2018
den 68-jährigen russischen Staatsangehörigen Vladimir D.
wegen des dringenden Verdachts von Verbrechen nach dem
Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 7 AWG) im Raum Karlsruhe durch
Beamte des Zollfahndungsamtes Stuttgart festnehmen lassen. Zudem
wurden die Wohnung des Beschuldigten sowie Geschäftsräume in
Baden-Württemberg durchsucht.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, gewerbsmäßig handelnd in
den Jahren 2014 bis 2018 in bislang zwei bekannten Fällen gelistete
Güter im Gesamtwert von ca. 1.712.900,- Euro, die für eine Verwendung
im Bereich der militärischen Trägertechnologie besonders geeignet
sind, an militärische Empfänger in Russland ausgeführt zu haben. Bei
den Waren handelte es sich um heißisostatische Pressen, die
insbesondere beim Nachverdichten von Werkstücken in der Luft- und
Raumfahrttechnik Anwendung finden und deshalb in Anhang I der
EG-Dual-Use-VO Nr. 428/2009 aufgeführt sind. Die Ausfuhr derartiger
Güter nach Russland ist nach den Vorschriften der
Russlandembargoverordnung verboten, wenn diese ganz oder teilweise
für militärische Zwecke oder für einen militärischen Endnutzer
bestimmt sind oder bestimmt sein können. Um die Ausfuhrkontrollen zu
umgehen, soll der Beschuldigte seine Geschäfte über wechselnde
Scheinempfänger durchgeführt, falsche Dokumente vorgelegt und
technische Manipulationen an der Ware vorgenommen haben.
Der Beschuldigte wurde gestern (18. Dezember 2018) dem
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den
Haftbefehl eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet
hat.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Oberstaatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: presse(at)generalbundesanwalt.de
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Datum: 19.12.2018 - 10:17 Uhr
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