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Drei polnische Männer festgenommen - anschließend Haftbefehle vollstreckt

ID: 2042240

(ots) - In der vergangenen Nacht hat die
Bundespolizei drei polnische Männer festgenommen. Bei der Überprüfung
ihrer Personalien war festgestellt worden, dass entsprechende
Haftbefehle vorlagen.

Das erste Mal klickten kurz vor 02.00 Uhr auf dem Autorastplatz An
der Neiße die Handfesseln. Ein 33-Jähriger war dort ins Fahndungsnetz
gegangen. Auf seinen Namen hatte die Staatsanwaltschaft Görlitz vor
knapp sechs Monaten einen Vollstreckungshaftbefehl ausgestellt.
Grund: eine Geldstrafe, die vom Amtsgericht Görlitz wegen eines
Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen ihn angeordnet
worden war, war bislang offengeblieben. Der Verurteilte bezahlte nun
423,85 Euro einschließlich Verfahrenskosten. In der Dienststelle
musste er dennoch für einen Moment bleiben. Als er festgenommen
wurde, saß er hinter dem Lenkrad eines litauischen Kleinbusses. Das
hätte er besser bleiben lassen sollen. Wegen des angeblich zu Hause
vergessenen Führerscheins wurde Kontakt mit der polnischen Seite
aufgenommen. Es kam ans Licht, dass die Behörden des Nachbarstaates
den Schein Anfang August eingezogen hatten. Wegen des Fahrens ohne
Fahrerlaubnis wurde demzufolge Strafanzeige erstattet.

Gegen 04.00 Uhr wurde auf dem Rastplatz Wiesaer Forst der zweite
Verurteilte festgestellt. Der 23-Jährige war im März dieses Jahres
vom Amtsgericht Stuttgart wegen Trunkenheit im Verkehr zur Zahlung
von 1.600,00 Euro verdonnert worden. Auch er hatte die Strafe nicht
bezahlt und wurde deshalb von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft
gesucht. Letztlich kam er in die Justizvollzugsanstalt, weil ihm die
finanziellen Mittel fehlten.

Der dritte Verurteilte (33) meldete sich gegen 05.30 Uhr direkt
bei der Inspektion Ludwigsdorf. Dabei teilte er mit, er wolle als
Ersatzfahrer ein Auto bei der Bundespolizei abholen. Bei der
Gelegenheit wurden seine Personaldaten überprüft. Dabei stellte sich




tatsächlich heraus, dass er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor fast
genau drei Jahren durch das Amtsgericht Bautzen zu einer
vierstelligen Geldstrafe verurteilt worden ist. Vor einem Jahr legte
dann die Staatsanwaltschaft Görlitz nach und stellte einen
Vollstreckungshaftbefehl aus. Letztlich blieb dem Mann der Weg in die
Vollzugsanstalt erspart. Er zahlte 2.400,00 Euro und verließ zu Fuß
das Dienstgebäude.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir

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Datum: 19.12.2018 - 10:46 Uhr
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