Geschwindigkeitsmessungen der Polizei
(ots) - Gütersloh (VT) Am Mittwoch 19.12.18 führte der
Verkehrsdienst der Polizei Gütersloh auf der Paderborner Straße in
Schloß Holte-Stukenbrock, in der Zeit von 15:30 - 20:45 Uhr,
Geschwindigkeitsmessungen durch. Leider zeigte sich dabei erneut,
dass im Kreis Gütersloh zu schnell gefahren wird.
Ein Kfz.-Führer wurde mit 108 Km/h bei erlaubten 50 km/h außerhalb
geschlossener Ortschaften gemessen. Neben einem Bußgeld von 240 Euro
erwartet den Fahrer ein Fahrverbot von einen Monat sowie zwei Punkte
in Flensburg. Zwei weitere Fahrzeugführer erwartet ebenfalls ein
Fahrverbot.
Bei den Geschwindigkeitsmessungen zur Absenkung des
Geschwindigkeitsniveaus waren insgesamt 147 Fahrzeugführer zu
schnell. 120 Verkehrsteilnehmer werden ein Verwarngeld zahlen müssen.
Gegen 27 Verkehrsteilnehmer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Die Geschwindigkeitskontrollen werden im Kreis Gütersloh
konsequent und regelmäßig fortgesetzt, um das Geschwindigkeitsniveau
nachhaltig zu senken. Überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit
führt zu schwersten Unfallfolgen!
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de
Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/
Twitter: https://twitter.com/polizei_nw_gt
Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/
Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.12.2018 - 21:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2042834
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GT
Stadt:
Gütersloh
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Geschwindigkeitsmessungen der Polizei"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei G (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).