Zoll prüft bundesweit die Arbeitsbedingungen für Leiharbeiter
(ots) - Am 4. Dezember haben bundesweit
alle Beschäftigen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der
Hauptzollämter die Arbeitsverhältnisse von Leiharbeitern besonders im
Hinblick auf deren Lohnzahlungen überprüft.
Auch im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Lörrach waren dazu
an den drei Standorten in Lörrach, Freiburg und Offenburg 61
Bedienstete im Einsatz. Überprüft wurden 39 Unternehmen verschiedener
Branchen. Rüdiger Angne vom Hauptzollamt Lörrach, der den Großeinsatz
verantwortlich leitete, zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis: Nur
bei zwei im Raum Offenburg ansässigen Unternehmen - 18 wurden dort
insgesamt kontrolliert - müssen die Zöllner nochmals nachprüfen: In
einem Fall könnten die Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt
abgeführt worden sein, daneben gab es Hinweise darauf, dass ein
Arbeitnehmer ohne Erlaubnis verliehen worden war. "Unsere Arbeit, vor
allem die präventiven Maßnahmen, scheinen Früchte zu tragen", so
Rüdiger Angne.
Arbeitnehmer, die von ihren Arbeitgebern an Dritte verliehen
werden, haben einen Anspruch auf ein Mindeststundenentgelt. Dies gilt
auch für Arbeitnehmer, die bei einem ausländischen Betrieb angestellt
und an inländische Unternehmen entliehen sind. Geregelt wird dies
durch die Dritte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der
Arbeitnehmerüberlassung, die seit 1. Juni 2017 gilt. Die
Lohnuntergrenze liegt für solche Arbeitsverhältnisse derzeit in den
westlichen Bundesländern bei 9,49 Euro pro Stunde, in den östlichen
Bundesländern einschließlich Berlin bei 9,27 Euro. Die Bestimmungen
des Mindestlohngesetzes, die 8,84 Euro als Mindestlohn vorsehen,
kommen hier nicht zur Anwendung.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach(at)zoll.bund.de
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Datum: 20.12.2018 - 09:00 Uhr
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