Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kleve und des Hauptzollamts Duisburg -
Durchsuchungsmaßnahmen durch Staatsanwaltschaft, Zoll und Steuerfahndung
(ots) -
Auf Beschluss des Amtsgerichts Kleve finden heute seit 8.30 Uhr
bei einem Taxiunternehmen aus dem Kreis Kleve Durchsuchungen durch
Staatsanwaltschaft, Zoll und Steuerfahndung statt. Die Maßnahmen
dienen der Auffindung von Vermögenswerten, neben Konten, Bargeld und
Schmuck sollen auch Kraftfahrzeuge gepfändet werden.
Es besteht der Verdacht, dass die Gewerbetreibenden in einem nicht
unerheblichen Umfang Steuern hinterzogen und
Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten haben. Die Schadenssumme
liegt den Ermittlungen zufolge bei 820.000 Euro.
Die eingesetzten Arbeitnehmer sollen einen Teil der Entlohnung auf
das Konto und einen Teil in bar ausgezahlt bekommen haben. Bei der
Barzahlung soll es sich um Schwarzlohn handeln, der weder zur Steuer
noch zur Sozialversicherung gemeldet wurde.
Bereits 2016 waren in demselben Verfahren schon einmal
umfangreiche Durchsuchungen erfolgt und Beweismittel sichergestellt
worden. Durch die Auswertung der damals gesicherten Beweismittel
bestätigten sich die Tatvorwürfe und das Amtsgericht Kleve erließ nun
die erforderlichen Beschlüsse, um die Ansprüche des Finanzamts und
der Krankenkassen zu sichern.
Nähere Auskünfte erteilt der Pressedezernent der
Staatsanwaltschaft Kleve, OStA Neifer (02841 99910-212).
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Kleve
Pressedezernent
OStA Neifer
Tel: 02841/ 99 910-212
Hauptzollamt Duisburg
Pressestelle
Anja Turloff-Galetzki
Telefon: 0203 / 7134 348
E-Mail: presse.hza-duisburg(at)zoll.bund.de
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Datum: 20.12.2018 - 09:23 Uhr
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