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Das kann ins Auge gehen

Der Zoll warnt vor illegalen Feuerwerkskörpern

ID: 2043634

(ots) -
Weihnachten ist noch nicht vorbei und schon laufen die
Vorbereitungen für Silvester. Feuerwerkskörper, Kracher und Böller
gehören an Silvester einfach dazu. Wer den Jahreswechsel unbeschwert
und sorgenfrei genießen will, sollte jedoch bei den angebotenen
Feuerwerkskörpern auf die entsprechende CE-Kennzeichnung achten.
Fehlt diese Kennzeichnung oder ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der
Feuerwerkskörper verboten.

Ein 45-jähriger alleinreisender Bulgare muss sich nun deshalb auch
mit dem Vorwurf "Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz" auseinander
setzen. Sein Pkw mit bulgarischer Zulassung wurde am Dienstag von
Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts
Rosenheim auf der A94 bei Parsberg einer Kontrolle unterzogen. Dabei
stellten sie im Fahrzeug 577 Knallkörper (9,25 kg) aus dem Kosovo
sowie aus Bulgarien fest. Die Aufschriften der Feuerwerkskörper waren
überwiegend in kyrillischer Schrift verfasst.

Des Weiteren wurden in einem Gepäckstück 2.400 Stück Zigaretten
mit bulgarischen Steuerzeichen vorgefunden. Der Fahrer bekannte sich
zu den Zigaretten und zu der Pyrotechnik. Eine Genehmigung nach dem
Sprengstoffgesetz konnte er nicht vorweisen. Gegen ihn wurde ein
Strafverfahren eingeleitet und die Gegenstände wurden sichergestellt.
Der Beschuldigte entrichtete Tabaksteuer i.H.v. knapp 400 EUR und
eine Sicherheitsleistung für die zu erwartende Strafe i.H.v. 1.000,00
EUR.

Neben den eventuell zu erwartenden strafrechtlichen Konsequenzen
kann beim Abbrennen dieser Feuerwerke auch Gefahr für Leib und Leben
bestehen.

Bei Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben steht aber einem bunten
und erlebnisreichen Jahreswechsel nichts mehr entgegen.

Hinweis: Informationen für die Einfuhr von Feuerwerkskörpern und
die zu beachtenden Vorschriften finden sich unter www.zoll.de








Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim
Patrizia Kaiser
Telefon: 08031/3006-7100
E-Mail: patrizia.kaiser(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 21.12.2018 - 05:00 Uhr
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