Fahranfänger mit Alkohol
(ots) - Ein 18-jähriger Fahranfänger wurde in der Nacht zum
Freitag alkoholisiert von der Polizei angehalten. Um 01.25 Uhr
kontrollierten die Beamten den jungen Autofahrer auf der Bundesstraße
480. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht der
Polizisten. Obwohl für den Briloner als Fahranfänger ein absolutes
Alkoholverbot am Steuer gilt, ergab der Test einen Wert von über 0,8
Promille. Auf den Auszubildenden kommen ein hohes dreistelliges
Bußgeld sowie ein einmonatiges Fahrverbot zu. Zudem muss der
Verkehrssünder an einem Aufbauseminar teilnehmen und die zweijährige
Verlängerung der Probezeit in Kauf nehmen. Die entstehenden Kosten
muss er natürlich selbst tragen.
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Datum: 21.12.2018 - 10:20 Uhr
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