ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Ausspähungsverdacht an Flughäfen nach Durchsuchungen nicht erhärtet - Keine weiteren Anhaltspunkte für eine Gefährdung

ID: 2044333

(ots) - Nachtrag zur Pressemitteilung des
Polizeipräsidiums Reutlingen vom 20.12.2018, 09:58 Uhr

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart, der
Bundespolizeidirektion und des Polizeipräsidiums Reutlingen

Im Zusammenhang mit Informationen über mögliche Ausspähungen oder
Anschlagsvorbereitungen auf Flughäfen in Deutschland oder Frankreich
wurden am Freitagmorgen die Wohnungen eines 28-jährigen Mannes in
Baden-Württemberg und eines 48-jährigen Mannes in Nordrhein-Westfalen
durchsucht. Aus den Durchsuchungen ergaben sich keine Anhaltspunkte
für die Vorbereitung eines islamistisch-terroristischen Anschlags.
Die Personen waren nach Hinweisen auf eine mögliche Ausspähung von
Flughäfen und einer verdächtigen Internetkommunikation ins Visier der
Ermittler geraten.

Wie bereits berichtet, waren in Baden-Württemberg am Flughafen
Stuttgart und auch an den Flughäfen Mannheim, Karlsruhe/Baden-Baden
und Friedrichshafen die Sicherheitsvorkehrungen der Bundespolizei und
der Landespolizei deutlich erhöht worden. Kräfte der lokalen
Polizeipräsidien wurden hierbei von Kräften des Polizeipräsidiums
Einsatz unterstützt. Diesen Maßnahmen lagen folgende Verdachtsmomente
zugrunde:

Am 12. Dezember 2018 waren am Flughafen Stuttgart zwei Männer ohne
Reisegepäck beobachtet worden, die offenbar die Kontrollmaßnahmen am
Terminal 2 auffällig beobachtet hatten, weshalb der begründete
Verdacht bestand, dass der Flughafen ausgespäht werden sollte.
Parallel hierzu wurde bekannt, dass am 13. Dezember 2018 am Flughafen
Charles de Gaulle in Paris ein ähnlicher Vorgang beobachtet wurde,
bei dem ebenfalls zwei Männer aufgefallen sein sollen. Außerdem war
über andere Sicherheitsbehörden bekannt geworden, dass sich aus einem
Chat eines Unbekannten Hinweise auf mögliche Anschlagsplanungen




ergeben hatten.

Ein Zusammenhang der Vorfälle konnte zunächst nicht ausgeschlossen
werden. Dies hat sich durch intensive, nahezu rund um die Uhr
geführte Ermittlungen des Landeskriminalamts Baden-Württemberg in
enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und dem
nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt nicht bestätigt.

Nach den jetzt vorliegenden Erkenntnissen steht die Beobachtung am
Stuttgarter Flughafen in keinem Zusammenhang mit möglichen
Anschlagsplanungen oder islamistischen Aktivitäten. Tatsächlich
hatten die zwischenzeitlich identifizierten Männer eine ebenfalls
namentlich bekannte Frau zum Flughafen gebracht, sich längere Zeit in
der Abflughalle aufgehalten und waren verdächtig erschienen, weil sie
aufmerksam verfolgt hatten, wie die Frau durch die
Sicherheitskontrolle ging.

Die Überprüfung des 48-jährigen, deutschen Staatsangehörigen aus
Aachen mit marokkanischen Wurzeln, dessen Fahrzeug am 13. Dezember
2018 am Pariser Flughafen aufgefallen war, ergab ebenfalls keine
Hinweise auf einen geplanten Anschlag. Zunächst vermutete
Verbindungen zwischen dieser Person und dem 28-Jährigen aus der
Ortenau bestehen nicht.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte aufgrund dieser
Erkenntnisse ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gem. § 89 a
StGB gegen insgesamt vier Beschuldigte eingeleitet. Nach den
zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnissen bestehen jedoch begründete
Zweifel an der Ernsthaftigkeit der dem Anfangsverdacht
zugrundeliegenden Internetkommunikation. Nach dem aktuellen Stand der
Ermittlungen besteht auch keine Verbindung zwischen den beiden
vermeintlichen Ausspähungen an den Flughäfen.

Bei keinem der überprüften Männer handelt es sich um einen
sogenannten Gefährder. Die teilweise hierzu ohne behördliche
Bestätigung schon am Donnerstag in den Medien veröffentlichten
Berichte sind nicht zutreffend. In Absprache mit den zuständigen
regionalen Polizeipräsidien und der Bundespolizei sollen sukzessive
auch die erhöhten polizeilichen Sicherheitsmaßnahmen an den Flughäfen
auf ein Normalmaß reduziert werden. Die besondere Aufbauorganisation
beim Polizeipräsidium Reutlingen wird am heutigen Tage aufgelöst.
(ak)




Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizeipräsidium Reutlingen, Telefon 07121/942-1111
Christian Wörner

Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: 07121 942-0
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Reutlingen, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Einbruch in Gaststätte  181220 - 1265 Frankfurt-Bonames: Korrektur zur Meldung Nr. 1252
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.12.2018 - 15:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2044333
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-RT
Stadt:

Reutlingen



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Ausspähungsverdacht an Flughäfen nach Durchsuchungen nicht erhärtet - Keine weiteren Anhaltspunkte für eine Gefährdung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Polizeipr (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Einbruch in Imbiss ...

Unbekannte haben am Dienstag, 28. Juli, zwischen 1.30 Uhr und 4 Uhr die Glastür eines Imbiss an der Römerstraße mit einem Pflasterstein eingeworfen. Anschließend entwendeten sie eine Kasse mit Bargeld. Bitte wenden Sie sich mit Hinweisen an die P ...

Alle Meldungen von Polizeipr