Sachbeschädigungen durch Feuerwerkskörper
(ots) - Sonntag, 23.12.18, 19:18h und 22:30h
Gelsenkirchen-Neustadt, Wiehagen Gelsenkirchen-Altstadt,
Feldhofstraße
Nach Zeugenangaben kam zu Detonation von Feuerwerkskörpern
Zum Einen detonierte ein vermutlich "Polenböller" (in Deutschland
nicht zugelassene Pyrotechnik) im Eingangsbereich eines
Mehrfamilienhauses. Hierdurch wurde das Glas der Eingangstür, einige
Wandfliesen sowie die Deckenverkleidung beschädigt.
Weiter kam es zur Detonation illegaler Sprengmittel an einem
Firmengebäude. Auch hier wurde ein Eingangsbereich beschädigt, es
entstand nach ersten Schätzungen ein Gebäudeschaden von ca. 5.000
Euro.
Die Polizei warnt ganz ausdrücklich vor dem Beschaffen und der
Zündung dieser Pyrotechnik! Ein unkontrolliertes Abbrennen kann
schwerste Personenschäden zur Folge haben, die Böller erfüllen
keinerlei Sicherheitsstandarts.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Jerzynka, PHK
Leitstelle
Telefon: 0209/365 2160
E-Mail: leitstelle.gelsenkirchen(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei Gelsenkirchen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.12.2018 - 06:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2045188
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GE
Stadt:
Gelsenkirchen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Sachbeschädigungen durch Feuerwerkskörper"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Gelsenkirchen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).