Vorsicht im Umgang mit Silvesterböllern - Polizeipräsidium Westpfalz gibt Sicherheitshinweise
(ots) -
Alle Jahre wieder kommt es während der Silvesterfeierlichkeiten zu
schweren und schwersten Verletzungen und Unfällen, die auf den
unsachgemäßen Umgang Pyrotechnik zurückzuführen sind. Daher warnt die
Polizei ausdrücklich vor dem Umgang insbesondere mit illegalen
Feuerwerkskörpern, da dies mit enormen Risiken verbunden ist.
Illegale pyrotechnische Gegenstände werden in der Regel über
einschlägige Shops im Internet bestellt. In den jeweiligen
Herkunftsländern unterliegt solche Pyrotechnik unter Umständen nicht
denselben gesetzlichen Beschränkungen wie in Deutschland. Insofern
kann sich der Besteller gegebenenfalls strafbar machen. Es gibt auch
Anbieter, die durch erfundene Angaben vortäuschen, dass es sich um
für den deutschen Markt zugelassene Pyrotechnik handelt. Das Gleiche
gilt für den direkten Erwerb wie zum Beispiel auf Flohmärkten. Es
gibt auch Anbieter, die durch erfundene Angaben vortäuschen, dass es
sich um für den deutschen Markt zugelassene Pyrotechnik handelt.
Neben der erheblichen Gefahr für den Verbraucher sind bereits die
Einfuhr, das Aufbewahren, der Handel und das Verwenden strafbar.
Generell müssen in Deutschland alle pyrotechnischen Gegenstände
geprüft und zugelassen sein. Die Zulassung wird durch das
CE-Kennzeichen und eine dazugehörige Identifikationsnummer
dokumentiert.
Fehlen die genannten Kennzeichnungen, ist Vorsicht geboten!
Illegale und damit gefährliche Pyrotechnik enthält in der Regel einen
sogenannten Knallsatz, der bei der Reaktion eine Explosionsenergie
entwickelt, die mit gewerblichem Sprengstoff vergleichbar ist. Daher
können selbst kleine Mengen eine menschliche Hand zerreißen. Weitere
Gefahren entstehen durch Abdichtungsmaterialien, die Splitter bilden
können.
Damit es beim Umgang mit Böllern auch beim Spaß bleibt, gilt es
unbedingt einige Sicherheitshinweise zu beachten.
- Kaufen Sie Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften ein,
zum Beispiel im Supermarkt.
- Verwenden Sie nur frei verkäufliche Pyrotechnik mit
BAM-Kennzeichnung (Bundesanstalt für Materialforschung und
-prüfung). Die Prüfnummer der BAM ist die 0589 (siehe Bild).
- Werfen Sie Böller nicht unkontrolliert und niemals auf Menschen.
- Zünden Sie keine Feuerwerkskörper in geschlossenen Räumen oder
Behältnissen (Dosen, Flaschen, Briefkästen, Mülltonnen ...).
- Brennen Sie Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen
ab.
- Halten Sie immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu
Personen und Gebäuden ein.
- Funktiniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten
und sich in dieser Zeit nicht nähern. Zünden Sie den
Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder an. Nach 15
Minuten kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser
gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt
werden.
- Tragen Sie Ihre Böller-Vorräte niemals direkt am Körper.
- Bewahren Sie Ihr Silvesterfeuerwerk so auf, dass keine
Selbstentzündung möglich ist.
- Sie sollten Feuerwerkskörper auf keinen Fall verändern oder
selbst herstellen; hierbei kann es zu schwersten Verletzungen
kommen.
- Beachten Sie auch unter Umständen vorhandene, örtliche Verbote
und Einschränkungen. |erf
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Westpfalz
Telefon: 0631-369-1080
E-Mail: ppwestpfalz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.westpfalz
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeipräsidium Westpfalz, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.12.2018 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2046012
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PPWP
Stadt:
Kaiserslautern
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Vorsicht im Umgang mit Silvesterböllern - Polizeipräsidium Westpfalz gibt Sicherheitshinweise"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).