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Silvesterfeuerwerk - Sicher ins neue Jahr 2019 - Tips von Polizei, Feuewehr und Landkreis

ID: 2046146

(ots) -
Mit farbenfrohen Raketen und lauten Böllern begrüßen die
Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Stade in der Silvesternacht
das neue Jahr. Was für die einen faszinierend ist, wird für andere
leicht zum Albtraum.

Durch Unachtsamkeit und leichtsinniges Hantieren, zum Teil auch
unter Alkoholeinfluss, haben Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst an
Silvester Hochbetrieb. In den letzten Jahren gab es immer wieder auch
größere Brände, die gelöscht werden mussten, und es mussten
Verletzungen, die auf unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk
zurückzuführen waren, versorgt werden.

Damit der Jahreswechsel 2018/2019 nicht zur "arbeitsreichsten
Nacht" für die Einsatzkräfte der heimischen Feuerwehr und des
Rettungsdienstes wird, haben die Polizeiinspektion Stade, das
Ordnungsamt des Landkreises Stade und der Kreisbrandmeister des
Landkreises Stade einige Sicherheitstipps zusammengestellt:

-Nicht nur zum Schutz vor Wind und Wetter sondern auch für die
Sicherheit sollte auf die richtige Kleidung geachtet werden. Gerade
Fleece und Kunststoffgewebe sind leicht entflammbar und sollten
deshalb nicht getragen werden.

-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor
Brandgefahren. Auf Balkonen und Terrassen sollten leicht entflammbare
Gegenstände weggestellt, Fenster und Türen geschlossen werden.

-Sie sollten Ihres und benachbarte Gebäude genau beobachten.
Einschlagende Raketen sollten, soweit möglich, unverzüglich entfernt
werden. Reetdächer sind von außen und innen zu kontrollieren.

-Die Gebrauchsanweisung eines Feuerwerkkörpers vor dem Gebrauch
genau durchlesen.

-Knallkörper niemals in geschlossenen Räumen verwenden. Raketen
nur im Freien mit Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Autos und
Gebäuden zünden. Zudem sollten Raketen aus großen Flaschen, die in




Kästen stehen, gestartet werden.

-Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch
einmal anzünden.

-Beim Anzünden verwendet man am besten so genannte
"Sturmfeuerzeuge".

-Feuerwerk darf nur vom 31. Dezember bis 1. Januar abgebrannt
werden. Pyrotechnische Munition darf mit Schreckschuss- und
Signalwaffen nur vom 31. Dezember, 15:00 Uhr, bis zum 1. Januar,
05:00 Uhr, verschossen werden. Beachten Sie in diesem Zusammenhang
die Allgemeinverfügungen des Landkreises Stade (als Anlage
beigefügt). Besonders zu beachten ist, dass von brandempfindlichen
Gebäuden und Anlagen, wie z. B. Reetdach- und Holzhäusern ein
Sicherheitsabstand von mindestens 200 m einzuhalten ist.

-Besonders gefährlich - und daher verboten - sind nicht
zugelassene oder selbstgebaute Knallkörper. Wie gefährlich der Umgang
mit diesen Knallkörpern ist, zeigt das Beispiel eines 19-Jährigen aus
der Nähe von Berlin, der beim Abbrennen eines selbstgebauten
Feuerwerks tödliche Verletzungen erlitt.

- (Wie gefährlich der Umgang mit diesen Knallkörpern ist, zeigt
das Beispiel eines 36-jährigen Dortmunders. Er verlor am Heiligen
Abend seine linke Hand, als er selbst gebastelten Sprengstoff für die
Silvesternacht vorbereiten wollte.)

-Die Polizei und der Zoll warnen auch in diesem Jahr wieder vor
Feuerwerkskörpern aus dem benachbarten Ausland! Das dort auf Märkten
angebotene Feuerwerks-Sortiment entspricht zumeist nicht den
deutschen Sicherheitsstandards und kann gefährliche Folgen für
Gesundheit und Leben von Benutzern und Unbeteiligten haben.

Alle in Deutschland im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper werden
vom Bundesamt für Materialwirtschaft und -prüfung (BAM) geprüft und
zugelassen und mit einer speziellen Kennzeichnung (BAM-Kennzeichnung)
sowie einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis versehen. Bei den im
Ausland erhältlichen Feuerwerkskörpern fehlt in der Regel eine
derartige Zulassung. Es muss auch damit gerechnet werden, dass auf im
Ausland gekauften Artikeln gefälschte Zulassungszeichen angebracht
sind.

Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne gültige Zulassung ist -
auch aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft - nach
dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. In solchen Fällen stellt
der Zoll die Feuerwerkskörper sicher und leitet gegen den Einführer
ein Ermitt-lungsverfahren ein.

Deshalb: Kaufen Sie keine Feuerwerkskörper ohne BAM-Kennzeichnung
oder solchen, deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist!

-Keinesfalls sollten pyrotechnische Artikel unter, auf oder gar
nach fahrenden Fahrzeugen geworfen werden.

-Mit Feuerwerkskörpern niemals nach Personen werfen oder auf
Personen schießen.

-Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel abbrennen
lassen und dabei beaufsichtigen.

-Raketen senkrecht in eine feststehende Flasche stecken. Dann
erst die Schutzkappe abziehen und zünden. Die Flugrichtung muss so
gewählt werden, dass die Raketen nicht in Häuser oder auf
insbesondere Reetdächer oder auf leicht brennbares Material fliegen
kann. -An die Haustiere denken, wenn das Feuerwerk beginnt,
schreckhafte Tiere nicht allein lassen, für "Schalldämpfung" (Türen,
Fenster und Jalousien schließen) sorgen.

-Vor allem auf alte, kranke und ruhebedürftige Menschen ist
Rücksicht zu nehmen. Daher dürfen Feuerwerks- und Knallkörper nicht
in lärmempfindlichen Zonen oder in unmittelbarer Nähe von
Krankenanstalten, Alters-, Kinder- und Erholungsheimen abgeschossen
werden.

-Bitte beachten Sie, dass das Land Niedersachsen aus
Brandschutzgründen ein Verbot für das Aufsteigen lassen von
Himmelslaternen (auch bekannt als Skyballone oder Skylaternen oder
Kong-Ming-Laternen) erlassen hat.

Die Notrufnummer für die Feuerwehr/Rettungsdienst lautet 112, der
Notruf für die Polizei 110.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach(at)polizei.niedersachsen.de

Original-Content von: Polizeiinspektion Stade, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 27.12.2018 - 10:24 Uhr
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