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Vorsicht im Umgang mit Silvesterböllern - Polizeipräsidium Trier gibt Sicherheitshinweise

ID: 2046235

(ots) -
Alle Jahre wieder kommt es während der Silvesterfeierlichkeiten zu
schweren und schwersten Verletzungen und Unfällen, die auf den
unsachgemäßen Umgang Pyrotechnik zurückzuführen sind.

Daher warnt die Polizei ausdrücklich vor dem Umgang insbesondere
mit illegalen Feuerwerkskörpern, da dies mit enormen Risiken
verbunden ist.

Illegale pyrotechnische Gegenstände werden in der Regel über
einschlägige Shops im Internet bestellt. In den jeweiligen
Herkunftsländern unterliegt solche Pyrotechnik unter Umständen nicht
denselben gesetzlichen Beschränkungen wie in Deutschland. Insofern
kann sich der Besteller gegebenenfalls strafbar machen. Es gibt auch
Anbieter, die durch erfundene Angaben vortäuschen, dass es sich um
für den deutschen Markt zugelassene Pyrotechnik handelt. Das Gleiche
gilt für den direkten Erwerb wie zum Beispiel auf Flohmärkten. Es
gibt auch Anbieter, die durch erfundene Angaben vortäuschen, dass es
sich um für den deutschen Markt zugelassene Pyrotechnik handelt.

Neben der erheblichen Gefahr für den Verbraucher sind bereits die
Einfuhr, das Aufbewahren, der Handel und das Verwenden strafbar.

Generell müssen in Deutschland alle pyrotechnischen Gegenstände
geprüft und zugelassen sein. Die Zulassung wird durch das
CE-Kennzeichen und eine dazugehörige Identifikationsnummer
dokumentiert. Fehlen die genannten Kennzeichnungen, ist Vorsicht
geboten! Illegale und damit gefährliche Pyrotechnik enthält in der
Regel einen sogenannten Knallsatz, der bei der Reaktion eine
Explosionsenergie entwickelt, die mit gewerblichem Sprengstoff
vergleichbar ist. Daher können selbst kleine Mengen eine menschliche
Hand, die sie zündet und festhält, zerreißen. Weitere Gefahren
entstehen durch Abdichtungsmaterialien, die Splitter bilden können.

Damit es beim Umgang mit Böllern auch beim Spaß bleibt, gilt es




unbedingt einige Sicherheitshinweise zu beachten:

-Kaufen Sie Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften ein,
zum Beispiel im Supermarkt.

-Verwenden Sie nur frei verkäufliche Pyrotechnik mit
BAM-Kennzeichnung (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung).
Die Prüfnummer der BAM ist die 0589 (siehe Bild).

-Werfen Sie Böller nicht unkontrolliert und niemals auf Menschen.

-Zünden Sie keine Feuerwerkskörper in geschlossenen Räumen oder
Behältnissen (Dosen, Flaschen, Briefkästen, Mülltonnen ...).

-Brennen Sie Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen
ab.

-Halten Sie immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu
Personen und Gebäuden ein.

-Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten
und sich in dieser Zeit nicht nähern. Zünden Sie den Feuerwerkskörper
und Blindgänger nicht wieder an. Nach 15 Minuten kann das Feuerwerk
zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und
anschließend im Hausmüll entsorgt werden.

-Tragen Sie Ihre Böller-Vorräte niemals direkt am Körper.

-Bewahren Sie Ihr Silvesterfeuerwerk so auf, dass keine
Selbstentzündung möglich ist.

-Sie sollten Feuerwerkskörper auf keinen Fall verändern oder
selbst herstellen; hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen.

-Beachten Sie auch unter Umständen vorhandene, örtliche Verbote
und Einschränkungen.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Trier

Telefon: 0651-9779-0
E-Mail: pptrier.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.trier

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Datum: 27.12.2018 - 11:14 Uhr
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