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Massive Sachbeschädigungen durch Feuerwerkskörper

Die Polizei warnt vor dem Gebrauch von illegalen "Böllern"

ID: 2046271

(ots) -
Von "Feiertagsruhe" war in Gelsenkirchen über Weihnachten nicht
viel zu hören. 18 Anzeigen wegen Sachbeschädigungen durch den
unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern verzeichnete die Polizei
seit dem vergangenen Samstag, 22.12.2018. Acht Zigarettenautomaten
sprengten unbekannte Täter regelrecht auf und zerstörten sie zum Teil
vollkommen. So unter anderem am frühen Morgen des ersten
Weihnachtstages an der Drakestraße in Heßler. Hier wurden zwei
männliche, dunkel gekleidete Personen beobachtet, die sich
unmittelbar nach der Explosion vom Tatort entfernten. In den
Abendstunden des 26.12.2018 fielen zwei weitere Automaten unbekannten
Tätern zum Opfer. Diesmal in der Memeler Straße in Rotthausen und in
der Cranger Straße im Ortsteil Erle. Auch hier sind die Täter
flüchtig und die Schäden massiv. Wie stark die Detonationen waren,
zeigen die Angaben der Zeugen, die in ihren ersten Befragungen
gegenüber den eingesetzten Polizisten aussagten, dass selbst der
Boden vibriert habe. Hier wurde auch ein Auto, das in unmittelbarer
Nähe geparkt war, durch abgesprengte Teile des Zigarettenautomaten
beschädigt. Allein die Schäden an den acht zerstörten Automaten
liegen jeweils im mittleren vierstelligen Bereich. In allen Fällen
sind die Täterbeschreibungen nur vage und die Verdächtigen noch nicht
ermittelt. Ebenfalls durch Knallkörper kam es zu erheblichen
Sachbeschädigungen an Mülleimern an der Bulmker Straße in
Bulmke-Hüllen und an der Hauptstraße in der Altstadt. Hier wurden
aufgrund der Detonationen die Behälter stark beschädigt. Auch hier
blieb es zum Glück beim Sachschaden.

Ein Kiosk in der Arnoldstraße, in der Feldmark, war ebenfalls
Schauplatz einer solchen Sprengung. Gegen 23.45 Uhr ging am 26.12.
ein illegaler "Böller" im Eingangsbereich eines Kiosks hoch und
beschädigte diesen ganz erheblich. Hier ging eine Scheibe zu Bruch




und Teile der Weihnachtsdekoration wurden zerstört. Zeugen
beobachteten dabei eine Person. Die Polizei sucht nun nach einem Mann
mit schlanker Statur und Oberlippen - Kinnbart. Der Verdächtige ist
ca. 20 bis 25 Jahre alt und trug bei der Tat eine helle Kappe, eine
dunkle Hose, eine hell/ dunkel abgesetzte Jacke und helle Sneaker mit
dunklen Streifen. In der Altstadt (Grasreiner Straße) und in
Bulmke-Hüllen (Wanner Straße) wurden in den vergangenen Tagen
insgesamt drei Briefkästen aufgesprengt. In zwei Fällen wurden
vermutlich die Postsendungen gestohlen.

In allen Fällen hat die Polizei die Ermittlungen aufgenommen und
bittet Zeugen, die Angaben zu Tatverdächtigen oder weiteren
Beschädigungen machen können, sich zu melden. Sachdienliche Hinweise
bitte unter den Rufnummern 0209 / 365 7112 (KK11) oder 0209 365 8240
(Kriminalwache).

Grundsätzlich mahnt die Polizei zum sachgemäßen Gebrauch von
Feuerwerkskörpern aller Art. In Deutschland darf nur zertifiziertes
Feuerwerk erworben und gezündet werden. Feuerwerk für Privatpersonen
darf nur an den letzten drei Tagen des Jahres an Erwachsene über 18
Jahre verkauft werden. Nur Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2
sind zugelassen. Achten Sie auf das "CE-Zeichen", dass auf jedem
einzelnen Feuerwerk aufgedruckt sein muss und erwerben Sie Feuerwerk
nur im regulären stationären Handel. Knaller aus dem Ausland sind
unter Umständen nicht geprüft und können lebensgefährlich sein.
Teilweise explodieren diese umgangssprachlich "Polenböller"
genannten Sprengkörper auch ohne Kontakt mit Feuer und können so zu
erheblichen, unter Umständen lebensgefährlichen Verletzungen führen.
Auch Gegenstände, die durch "Böller" zur Explosion gebracht oder
abgesprengt werden, können im Extremfall zu tödlichen Geschossen
werden. Wer nicht zertifizierte Knaller zündet oder herstellt, dem
drohen bis zu 50000 Euro Bußgeld oder eine Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren!




Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Thomas Nowaczyk
Telefon: 0209 36520-13
E-Mail: thomas01.nowaczyk(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de

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Datum: 27.12.2018 - 11:39 Uhr
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