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Gefahr durch Silvesterknallerei

ID: 2046467

(ots) - Zum Jahreswechsel weist das Polizeirevier
Breisach wie jedes Jahr auf die Gefahren hin, die durch den Umgang
mit Feuerwerkskörpern an Silvester entste¬hen können. Alljährlich
zeigt sich aufs Neue, dass der sorglose Umgang mit Feuerwerkskör¬pern
schnell im menschlichen Leid enden kann. Viele schlimme Verletzungen
sowie Brände zeugen hiervon.

Für die üblicherweise zum Jahreswechsel zum Einsatz kommenden
Feuerwerkskörper der Klasse II, so genannte Knaller, Heuler und
Raketen, sind gewisse gesetzliche Vorschriften zu beachten. Der
Verkauf dieser Feuerwerkskörper beginnt in Deutschland in diesem Jahr
am Freitag, 28. Dezember, und endet am Montag, 31. Dezember 2018.
Gemeint sind damit Feuerwerkskörper der Klasse II, die nur am 31.
Dezember und am 1. Januar gezündet werden dürfen. Städte und
Gemeinden können dies zeitlich oder räumlich jedoch weiter eingrenzen
oder unterbinden. Die Knaller dürfen nur an Personen über 18 Jahren
abgegeben werden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen diese
Feuerwerkskörper weder aufbewahren, noch abbrennen.

Weiterhin ist das Verwenden dieser Feuerwerkskörper u.a. in
unmittelbarer Nähe von Kir-chen, Krankenhäusern, Kinder- sowie
Altersheimen verboten.

Zu beachten ist, dass auch während der erlaubten Zeit
langandauernde Knallereien - z. B. in dichtbesiedelten
Wohnungsgebieten - unter Umständen den
Ordnungswidrigkeitentatbe-stand des unzulässigen Lärms oder einer
Belästigung der Allgemeinheit erfüllen können.

Beim Umgang mit diesen pyrotechnischen Gegenständen sollte auf
Folgendes geachtet wer¬den:

oFeuerwerkskörper sind nur im Freien (ggf. auch auf Balkonen) zu
verwenden; die Gebrauchsanweisung ist unbedingt zu beachten.

oNach dem Anzünden ist ein sofortiger Sicherheitsabstand
einzunehmen.





oSilvesterraketen dürfen niemals aus der Hand gestartet werden.

oAuf die Windrichtung sowie umliegende Häuser und Bäume ist zu
achten.

oWährend des Abbrennens sollten die Feuerwerkskörper so gelagert
sein, dass sie nicht durch weggeworfene Streichhölzer oder verirrte
Knallkörper unabsichtlich entzündet wer¬den können.

oKeine Feuerwerkskörper auf Personen, Tiere, Gebäude, Fahrzeuge
oder brennbare Gegen¬stände werfen. Insbesondere auf Kleinkinder,
Haustiere, Menschen mit Handicap und ältere Personen ist Rücksicht
zu nehmen.

oNiemals versuchen, Fehlzünder erneut zu zünden, denn eine
kürzere Zündschnur bedeutet auch eine kürzere Abbrennzeit.

oFeuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände. Die Eltern
sollten deshalb ihre Kinder auf die vielfältigen Gefahren beim Umgang
mit diesen Artikeln hinweisen.




Medienrückfragen bitte an:

Polizeirevier Breisach
Tel.: 07667 9117-111
E-Mail: breisach.prev(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Freiburg, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 27.12.2018 - 13:13 Uhr
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