gewerbsmäßiger Ladendiebstahl
(ots) -
Bereits am Donnerstag, 20.12.18, in den Abendstunden, suchten drei
Verdächtige mit einem PKW den LIDL-Markt in der Ortslage 53619
Rheinbreitbach (Rheinland-Pfalz, unmittelbar an der Landesgrenze zu
NRW) auf. Nach aktuellem Stand der Ermittlungen dürfte das
mitgeführte Fahrzeug zum Banden-Ladendiebstahl auch in weiteren
Fällen benutzt worden sein , ggf. auch weiterhin benutzt werden. Der
Halter des Wagens und dessen Ehefrau wurden bei Tatausführung
festgenommen, ein dritter Täter ist flüchtig, aber namentlich bekannt
Der PKW Kombi war bei der Festnahme der Täter bereits bis unter das
Dach vollgeladen mit Diebesgut, überwiegend Alkohol in extrem großen
Mengen (derzeit geschätzter Werte weit über 2000 Euro), dazu
Lebensmittel, Bettwäsche, Süßigkeiten etc. Die im Fahrzeug
vorgefundenen Waren dürften nicht aus dem Markt in Rheinbreitbach
stammen. Aufgrund der Menge des im Fahrzeug vorgefundenen.
vermeintlichen Diebesgutes wird davon ausgegangen, dass das Trio
zuvor bereits in anderen Märkten gleichgelagerte Taten begangen hat.
Die Ermittlungen dauern derzeit an.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Linz/Rh.
Telefon: 02644-9430.
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeidirektion Neuwied/Rhein, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.12.2018 - 14:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2046586
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDNR
Stadt:
Rheinbreitbach, Krs. Neuwied und vermutlich andere Orte
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" gewerbsmäßiger Ladendiebstahl"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Neuwied/Rhein (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).