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Silvester steht vor der Tür: Hinweise der Landespolizei

ID: 2046904

(ots) - Die Landespolizei erwartet auch dieses Jahr zu
Silvester ein gegenüber anderen Nächten stark erhöhtes
Einsatzaufkommen. Ausgelassene Feiern, die bis in die Morgenstunden
und im öffentlichen Raum stattfinden, Alkoholkonsum und der Umgang
mit Silvesterraketen und -böllern können immer wieder zu
Auseinandersetzungen, Störungen und Gefahrenmomenten führen. Deshalb
erhöht die Landespolizei ihre Präsenz zu Silvester und in der
Neujahrsnacht, wie in den Vorjahren, deutlich. Ziel ist es, den
Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren und unbeschwerten
Jahreswechsel zu gewährleisten. Sollte es dennoch zu Straftaten oder
Gefahren kommen, wird die Polizei schnell reagieren und konsequent
handeln.

Besonders wichtig ist der richtige Umgang mit Feuerwerksartikeln.
Hier unsere Tipps:

- In Deutschland darf nur zugelassenes Feuerwerk gekauft und
abgebrannt werden. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind
verboten. Illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen
zur Folge haben, z. B. Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von
Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden.

- Besitz, Weitergabe und Abbrennen nicht zugelassener Böller sind
strafbar.

- Niemals Böller und Feuerwerks- oder Sprengkörper selbst
herstellen! Solche Explosivstoffe (Selbstlaborate in
Sprengkörpern) unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem
Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Bei
entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bis zu fünf Jahren. Wird durch die Explosion eine Person
verletzt oder ein Schaden von mehr als 1500,- EUR verursacht,
gilt die Tat sogar als Verbrechen (ab einem Jahr
Mindestfreiheitsstrafe).

- Beachten Sie die örtlichen Beschränkungen in ihrer Gemeinde oder




Stadt (in unmittelbarer Nähe von z. B. Kirchen, Krankenhäusern,
Kinder- und Altersheimen sind Feuerwerke generell verboten,
gleiches gilt für besonders geschützte und brandgefährdete
Bauwerke wie zum Beispiel Reetdachhäuser).

- Feuerwerk der Kategorie F1 ("Tischfeuerwerk") darf durch
Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden, Feuerwerk der Kategorie
F2 ("Böller" und Silvesterraketen) erst ab 18 Jahren.

Nähere Hinweise finden Sie auch im Infoblatt des Programms
Polizeiliche Kriminalprävention unter www.polizei-beratung.de und auf
der Seite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung unter
www.bam.de.

Grundsätzliche Hinweise der Landespolizei:

Sollten Sie in Schwierigkeiten geraten oder beobachten, dass
andere in Schwierigkeiten geraten sind:

- Helfen Sie, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen
- Fordern Sie andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf
- Beobachten Sie genau und prägen Sie sich Täter-Merkmale ein
- Organisieren Sie Hilfe und wählen den Notruf 110
- Kümmern Sie sich um Opfer und stellen sich bitte als Zeuge zur
Verfügung.

Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch und ein frohes neues Jahr
2019!




Rückfragen bitte an:
Torge Stelck
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
Schleswig-Holstein
Landespolizeiamt
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Telefon: +49 (0)431 160 61400
E-Mail: pressestelle.kiel.lpa(at)polizei.landsh.de

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Datum: 28.12.2018 - 09:11 Uhr
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