Knapp 13 Kilogramm verbotene Feuerwerkskörper aus dem Verkehr gezogen
(ots) - Während eines nur wenige Stunden andauernden
Einsatzes zog die Bundespolizei gestern in Bad Muskau verbotene
Feuerwerkskörper mit einem Gesamtgewicht von knapp 13 Kilogramm aus
dem Verkehr.
Gegen elf Beschuldigte wurden im Zusammenhang mit den mitgeführten
pyrotechnischen Erzeugnissen Ermittlungen eingeleitet.
In sieben Fällen richtet sich der Vorwurf, gegen das
Sprengstoffgesetz verstoßen zu haben, gegen Minderjährige im Alter
von 15, 16 und 17 Jahren. In den anderen vier Fällen haben sich
Männer im Alter von 19, 20, 21 und 32 Jahren zu verantworten.
Die Wohnorte der Beschuldigten liegen in den Landkreisen Görlitz
und Bautzen, im Landkreis Spree-Neiße sowie in Halle.
Zum größten Teil fehlte den sichergestellten Böllern die
notwendige Kennzeichnung.
Oft handelte es sich zudem um Feuerwerk der Kategorie F3. Die
Käufer bzw. Eigentümer dieses Feuerwerks waren ausnahmslos nicht im
Besitz einer behördlichen Erlaubnis zum Umgang mit diesen
Erzeugnissen.
Die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf wird auch in den kommenden
Tagen ein wachsames Auge auf den Reiseverkehr zwischen Polen und dem
Landkreis Görlitz richten!
Denken Sie bitte daran: Legal ist sicher!
Legale Feuerwerkskörper, Böller und Knaller durchlaufen ein
aufwendiges Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung
und -prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle in Europa.
Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit einer
Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der
Kennnummer der Prüfstelle. Die BAM hat die europaweit gültige
Kennnummer 0589.
Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Vorschriften und
Bestimmungen zum Erwerb von Feuerwerkskörpern.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir
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Datum: 28.12.2018 - 10:57 Uhr
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Bad Muskau
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Polizeimeldungen
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