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Polizei wünscht friedlichen Jahreswechsel und gibt Tipps zum Umgang mit Feuerwerk und Schreckschusswaffen

ID: 2047122

(ots) - In der anstehenden Silvesternacht werden wieder
viele Menschen gemütlich mit Freunden und Familie feiern oder sich
auf einer der unzähligen Veranstaltungen in unserer Region tummeln.
Auch die Polizei ist personell gut vorbereitet: "Wir in der
Polizeidirektion Oldenburg wünschen allen Bürgerinnen und Bürger
einen fröhlichen Jahreswechsel. Damit aber alle friedlich und
unbeschwert feiern können, werden wir dort, wo es nötig ist,
konsequent eingreifen." so Polizeivizepräsident Bernd Deutschmann.

Silvester ist für viele gleichzeitig auch immer dem Zünden von
Raketen und Böllern verbunden, die seit heute (28.12.2018) in den
Supermärkten oder im Fachhandel erworben werden können. Gerade
hierbei lauern aber Gefahren, die es zu vermeiden gilt. Damit dem
fröhlichen Jahreswechsel nichts entgegensteht, möchten wir aus diesem
Grund auf einige rechtliche Bestimmungen hinweisen.

Feuerwerk

Leider kommt es alle Jahre wieder an Silvester zu schweren
Unfällen, wie z.B. zu Verbrennungen und Verletzungen, weil
Feuerwerkskörper nicht nach Gebrauchsanleitung verwendet werden oder
illegales Feuerwerk und selbstgebaute Silvesterböller abgebrannt
werden. Deswegen sollte Silvesterfeuerwerk grundsätzlich nur im
regulären Handel erworben werden. Feuerwerkskörper müssen von der
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer
vergleichbar benannten Stelle überprüft und zugelassen sein. Die
Polizeidirektion Oldenburg warnt vor dem Kauf von nicht
gekennzeichnetem Feuerwerk. Feuerwerkskörper müssen mit einem
CE-Zeichen und einer Registriernummer versehen sein. Außerdem muss
jeder pyrotechnische Gegenstand eine deutschsprachige
Gebrauchsanleitung haben. Weisen Feuerwerkskörper diese Merkmale
nicht auf oder sind die aufgedruckten Zeichen gefälscht worden,
handelt es sich um illegales Feuerwerk. Hinweise hierauf können




auffällige Schreibfehler oder eine fehlende Gebrauchsanleitung sein.
Die illegalen Feuerwerkskörper sind nicht kontrolliert worden und
hierdurch besonders gefährlich. Beim Umgang, insbesondere beim
Abbrennen mit nicht gekennzeichnetem Feuerwerk, kann es zu schweren
Unfällen kommen, die lebensgefährlich werden können. Lassen Sie von
diesen teils günstigen aber auch unberechenbaren Böllern unbedingt
die Finger!

Das Silvesterfeuerwerk darf grundsätzlich nur zum Jahreswechsel am
31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. In manchen Städten und
Gemeinden ist das Abbrennen nur zwischen 18.00 Uhr abends und 6 Uhr
morgens erlaubt. Bitte erkundigen Sie sich an ihrem Wohnort nach den
genauen Zeiten. Generell herrscht in Niedersachsen Feuerwerksverbot
in Naturschutzgebieten wie dem Harz, dem Weltnaturerbe Wattenmeer mit
Ruhezonen sowie den EU-Vogelschutzgebieten. In der Nähe von Kirchen,
Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und Reetdach- und
Fachwerkhäusern sind Feuerwerke generell verboten. Wir bitten auch um
Rücksichtnahme in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften. Zugelassene
Böller, Feuerwerkskörper und Raketen sind bei ordnungsgemäßem
Gebrauch handhabungssicher. Deshalb lesen Sie aufmerksam die
Gebrauchsanleitung, suchen sie sich einen geeigneten Ort, achten auf
Wetter, Wind und Kleidung und halten sie einen Schutzabstand zu
Personen und Gebäuden ein.

Wer sich zum Feiern auf den Weg nach Hannover macht, muss in
diesem Jahr beachten, dass das Mitführen und Verwenden von
Feuerwerkskörpern in Teilen der Innenstadt verboten ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.pd-h.poliz
ei-nds.de/praevention/verbot-feuerwerkskoerper-113463.html

Schreckschusswaffen

Hinsichtlich der Nutzung von Schreckschusswaffen ist folgendes zu
bedenken: Frei erwerbliche Schreckschusswaffen unterliegen auch an
Silvester und Neujahr den ganz klaren, üblichen Regelungen! Das
heißt: Die allgemeine Erlaubnis zum Abbrennen von Böllern und Raketen
zum Jahreswechsel ist nicht einfach übertragbar auf das Schießen mit
Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit.

Hier gilt: Wer mitten in der Öffentlichkeit, also auf öffentlichen
Straßen, Wegen, Veranstaltungen usw. mit Schreckschusswaffen "nur so
zum Spaß" schießt oder mit Hilfe dieser Waffen z. B.
Silvestermunition verschießt, verstößt womöglich empfindlich gegen
das Waffenrecht, wenn er keine Sondererlaubnis zum Schießen vorweisen
kann. Dies ändert sich auch nicht dadurch, dass gerade Silvester
gefeiert wird. Auch der sogenannte Kleine Waffenschein stellt
ausdrücklich keine Schießerlaubnis dar und berechtigt in keiner Weise
dazu, in der Öffentlichkeit ohne Rechtfertigung zu schießen.
Allgemein kann das achtlose Hantieren mit diesen Schreckschusswaffen
in der Öffentlichkeit ernste Konsequenzen, unter Umständen auch einen
Polizeieinsatz nach sich ziehen.

Etwas anderes kann an Silvester nur ausnahmsweise gelten, wenn wir
uns nicht in der Öffentlichkeit befinden. Wer also als Inhaber des
Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum gem. §
12 Abs. 4 Nr. 1a WaffG als volljährige Person mit einer erwerbsfreien
Schreckschusswaffe (mit PTB-zeichen) zum Beispiel handelsübliche
Silvesterpatronen verschießt, bedarf keiner besonderen
Schießerlaubnis, wenn die Geschosse das Besitztum in keinem Fall
verlassen können, indem ausschließlich senkrecht nach Oben geschossen
wird.

Ansonsten gilt jedoch ganz klar: In der Öffentlichkeit ist das
ungenehmigte Führen und Schießen mit Schreckschusswaffen sowie auch
das Verschießen von Silvestermunition im Regelfall ein Verstoß gegen
das Waffengesetz und kann entsprechend rechtliche Konsequenzen nach
sich ziehen.

Alkohol, Autofahren und Silvesterfeuerwerk zünden

Eine weitere Gefahrenquelle stellt auch der übermäßige
Alkoholkonsum an Silvester dar. Das gilt sowohl für den Heimweg, den
man besser mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Taxi antritt,
wenn einem der Führerschein lieb ist. "Feiern Ja - Fahren Nein"
lautet deswegen das Motto an Silvester.

Das gilt aber auch für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk, wenn man
gleichzeitig das ein oder andere Glas Sekt zum Jahreswechsel trinkt.
In der Vergangenheit gab es immer auch wieder schwere Verletzungen
und Brände, die dadurch verursacht wurden, weil Menschen zu
alkoholisiert waren, um noch sicher Feuerwerk zünden zu können.

Wir wollen, dass Sie gesund und sicher ins neue Jahr kommen.
Deswegen beherzigen Sie unsere Tipps und Hinweise, damit der gute
Rutsch ins neue Jahr auch für alle gelingt.




Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Oldenburg
Pressestelle
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/799-1041/-1042/-1044/-1045
E-Mail: pressestelle(at)pd-ol.polizei.niedersachsen.de
Homepage: www.polizei-oldenburg.de

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Datum: 28.12.2018 - 11:13 Uhr
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