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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" wegen Mordes und der Begehung eines Kriegsverbrechens erhoben

ID: 2047183

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 14. Dezember 2018
vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage
gegen

die 27-jährige deutsche Staatsangehörige Jennifer W.

erhoben. Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, als
Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer
Staat (IS)" aus niedrigen Beweggründen einen Menschen grausam getötet
(§ 211, § 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB) und hierdurch ein
Kriegsverbrechen begangen zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB). Zudem
wird ihr ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last
gelegt (§ 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffG).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:

Jennifer W. verließ Ende August 2014 die Bundesrepublik
Deutschland, um sich der ausländischen terroristischen Vereinigung
"Islamischer Staat (IS)" anzuschließen. Über die Türkei und Syrien
reiste sie im September 2014 in den Irak ein und gliederte sich
unmittelbar danach in die Entscheidungs- und Befehlsstruktur des "IS"
ein.

Im Zeitraum Juni bis September 2015 patrouillierte die
Angeschuldigte für die "Sittenpolizei" des "IS" abends in den Parks
der irakischen Städte Falludscha und Mossul. Ihre Aufgabe war es
darauf zu achten, dass Frauen die von der Terrororganisation
aufgestellten Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften einhalten. Zur
Einschüchterung führte die Angeschuldigte ein Sturmgewehr des Typs
Kalaschnikow, eine Pistole und eine mit Sprengstoff präparierte Weste
mit. Als monatliche Entlohnung erhielt Jennifer W. vom "IS" zwischen
70 und 100 US-Dollar.

Die Angeschuldigte und ihr Ehemann kauften im Sommer 2015 aus
einer Gruppe von Kriegsgefangenen heraus ein fünf Jahre altes Mädchen
und hielten das Kind in der Folgezeit in ihrem Haushalt als Sklavin.




Nachdem das Mädchen erkrankt war und sich deshalb auf einer Matratze
eingenässt hatte, kettete der Ehemann der Angeschuldigten das Mädchen
zur Strafe im Freien an und ließ das Kind dort bei sengender Hitze
qualvoll verdursten. Die Angeschuldigte ließ ihren Ehemann gewähren
und unternahm nichts zur Rettung des Mädchens.

Ende Januar 2016 suchte die Angeschuldigte die Deutsche Botschaft
in Ankara auf und beantragte dort neue Ausweispapiere. Beim Verlassen
des Botschaftsgebäudes wurde sie von Angehörigen türkischer
Sicherheitsbehörden festgenommen. Wenige Tage später wurde sie in die
Bundesrepublik Deutschland abgeschoben. Seither hat es sich die
Angeschuldigte zum Ziel gesetzt, in das Herrschaftsgebiet des "IS"
zurückzukehren.

Die Angeschuldigte wurde am 29. Juni 2018 auf dem Weg nach Syrien
festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl.
Pressemitteilung Nr. 34 vom 2. Juli 2018).






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Oberstaatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: presse(at)generalbundesanwalt.de
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Datum: 28.12.2018 - 11:46 Uhr
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