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Mehrere Haftbefehle zwischen den Jahren vollstreckt

ID: 2050635

(ots) - Insgesamt
sechs gesuchte Personen gingen den Beamten der Bundespolizei am
Flughafen Stuttgart zwischen den Jahren ins Netz. Ein 29-Jähriger
wurde aufgrund seiner geplanten Ausreise in die Türkei am 27.12.18
grenzpolizeilich kontrolliert, als sich herausstellte, dass er im
September 2017 wegen Trunkenheit am Steuer zu einer Geldstrafe in
Höhe von 1.600 EUR verurteilt worden war. Die alternativ verhängte
Gefängnisstrafe von 40 Tagen konnte der junge Mann durch Zahlung der
Geldstrafe abwenden. Im Laufe des nächsten Tages (28.12.18) konnten
die Beamten gleich neun Haftbefehle vollstrecken. Ein 56-Jähriger,
der am Mittag eine Reise in die Türkei geplant hatte, musste diese
frühzeitig beenden. Der Mann war im Juni 2018 wegen Vergehens gegen
das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe von 1.200 EUR
verurteilt worden. Da er den Betrag nicht entrichten konnte, wurde er
für die folgenden 30 Tage ins Gefängnis eingeliefert. Bereits einige
Minuten später wurde ein 45-Jähriger kontrolliert, der aufgrund von
sieben Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz Geldbußen von
insgesamt 185 EUR zu entrichten hatte. Der Mann konnte den Betrag vor
Ort bezahlen und anschließend seine Reise in den Kosovo fortsetzen.
Einige Stunden später wurde ein 37-Jähriger, der mit einem Flieger
aus der Türkei in Stuttgart gelandet war, kontrolliert. Hierbei
stellte sich heraus, dass der junge Mann wegen Widerstands gegen
Vollstreckungsbeamte im Juni 2016 verurteilt worden war. Auch er
konnte die verhängte Geldstrafe in Höhe von 250 EUR vor Ort
entrichten und seine Reise freien Fußes fortsetzen. Am vergangenen
Sonntag (30.12.18) wandte sich ein 36-Jähriger an die Beamten der
Bundespolizei. Der junge Mann äußerte den Beamten gegenüber, dass er
psychisch krank sei und eingeliefert werden wolle. Eine Überprüfung




der Personalien ergab schließlich, dass der Mann wegen diverser
Straftaten gesucht wird und gegen ihn bereits ein Haftbefehl wegen
Diebstahls vorliegt. Nach entsprechender ärztlicher Bestätigung wurde
der Mann in ein Gefängnis eingeliefert. Wegen Fahrens ohne
Führerschein war ein 22-Jähriger, der am Montagmorgen (31.12.18) in
die Türkei ausreisen wollte und zu diesem Zwecke grenzpolizeilich
kontrolliert wurde, verurteilt worden. Die verhängte Geldstrafe von
750 EUR konnte der junge Mann begleichen und seine Reise anschließend
weiter fortsetzen.




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Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
Saskia Bredewald
Telefon: 0711 78781 - 1020
E-Mail: bpolifh.str.oea(at)polizei.bund.de
www.polizei.bund.de

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Datum: 04.01.2019 - 10:02 Uhr
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