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Verkehrsunfall ist noch einmal glimpflich ausgegangen!

ID: 2050831

(ots) - Am 03.01.2019, gegen 16.45 Uhr, kam es auf der
BAB 28, Richtungsfahrbahn Leer, an der Anschlussstelle Neuenkruge zu
einem Zusamenstoß zwischen einem PKW und einem LKW. Der verunfallte
PKW befuhr zunächst den Überholfahrstreifen. An der AS Neuenkruge, in
Höhe der dortigen Auffahrt zur BAB bemerkte der Fahrzeugführer
zunächst den später beteiligten LKW sowie einen dahinter auffahrenden
weiteren PKW. Dieser PKW-Fahrer sei dann nach dem Auffahren sofort
vom Hauptfahrstreifen auf den Überholfahrstreifen gewechselt, ohne
auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Um einen Zusammenstoß zu
verhindern, sei der Fahrzeugführer vom Überhol- auf den
Hauptfahrstreifen gewechselt und hierbei mit dem LKW zusammen
gestoßen. Am PKW ist erheblich Sachschaden entstanden.

Aufgrund der sehr hohen Geschwidigkeiten die auf einer Autobahn
gefahren werden, muss jeder auffahrenden Fahrzeugführer eine
besondere Sorgfaltspflicht beachten. Dieser Pflicht kann er eben
nicht nachkommen, wenn er sofort nach den Auffahren auf den
Überholfahrstreifen wechselt. Diese Verkehrssituationen werden durch
die Kollegen der Autobahnpolizei Oldenburg immer wieder festgestellt.
In der Mehrzahl gehen sie glücklicherweise aber glimplich aus,
stellen aber dennoch einen sehr gefährlichen Umstand im
Strassenverkehr dar.

Aufgrund seines Fahrverhaltens ist der auffahrende Fahrzeugführer
ursächlich für den Verkehrsunfall und hat sich hierdurch strafbar
gemacht. Zeugen, die den Sachverhalt bemerkt haben werden gebeten,
sich an die Autobahnpolizei Oldenburg, Telefon: 04402-933-0, zu
wenden.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Oldenburg - Stadt / Ammerland
PK BAB Oldenburg
Telefon: +49(0)4402-933 115
E-Mail: pressestelle(at)pi-ol.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-ol.polizei-nds.de/dienststellen/polizeiinspektion_olden




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Rückfragen innerhalb der Bürodienstzeiten bitte an die Pressestelle.

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Datum: 04.01.2019 - 11:45 Uhr
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