Zwillinge haben nicht Alles gemeinsam
(ots) - Anhand eines Tattoo`s konnten Bundespolizisten
einen Straftäter überführen. Beamte der Gemeinsamen Einsatzgruppe
Oberlausitz kontrollierten am 6. Januar 2019 in Oberseifersdorf um
03:50 Uhr einen Audi A4. Der Fahrer des roten Audi wies sich mit
einem deutschen Personalausweis und einem Führerschein aus. Beim
Vergleich der Passbilder auf den beiden Dokumenten bezweifelten die
Beamten, ob der vor ihnen stehende Fahrer auch tatsächlich der
Dokumenteninhaber ist. Eine Überprüfung im Fahndungssystem ergab,
dass es unter den Personalien ein Zwillingsbruderpaar gibt, welches
sich allerdings durch Tattoos unterscheidet. So war die
Wahrheitsfindung nun ganz einfach. Die Beamten ließen sich ein Tattoo
zeigen und stellten fest, dass der "Verkehrte" vor Ihnen stand. Auf
die Frage nach dem Warum, antwortete der Ertappte, dass er keinen
Führerschein besitzt, sein Bruder schon. Und da sowohl Führerschein
als auch Personalausweis einfach so rumlagen, nutzte er die Gunst der
Stunde, steckte Beides ein und machte sich mit dem Audi auf den Weg.
Das Führen eines Fahrzeugs ohne erforderlichen Führerschein stellt
eine Straftat dar, für welche sich der "falsche" Bruder nun
verantworten muss.
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Ronny Probst
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Datum: 07.01.2019 - 09:48 Uhr
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