Zöllner finden bei Hausdurchsuchung in Osnabrück einen Elektroschocker als Taschenlampe getarnt
(ots) -
Osnabrücker Zöllner haben bereits im Dezember letzten Jahres bei
einer Wohnungsdurchsuchung in Osnabrück einen Elektroschocker als
Taschenlampe getarnt entdeckt. Die Beamten ermittelten gegen den
Wohnungsinhaber im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen des
Verdachts der Beschäftigung von Schwarzarbeitern im Kurierdienst.
Auf der Suche nach Beweisen für das Nichtabführen von
Sozialabgaben durch den Beschuldigten entdeckten die Zöllner in einem
Schuhschrank im Flur ein als Taschenlampe getarnten Elektroschocker.
Hierbei handelte es sich um einen verbotenen Gegenstand. In den
Ring um die Lampe sind bei diesem Gerät rechts und links Elektroden
eingearbeitet, über die Hochspannungs-Blitzentladungen hörbar
abgegeben werden. Das soll den Gegner abschrecken. Wird dieser Ring
einem Menschen auf den Körper gesetzt, können heftige Stromschläge
den Betroffenen außer Gefecht setzen. Es gibt auf den Markt
zugelassene Elektroschocker. Diese Geräte tragen das Prüfzeichen der
Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt zur Bestätigung der
gesundheitlichen Unbedenklichkeit und dürfen von Erwachsenen gekauft
werden.
"Im Gegensatz dazu sagt das Waffengesetz ganz eindeutig, dass
Elektroschocker, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen oder mit
Gegenständen des täglichen Bedarfs verkleidet sind, als getarnte
Waffen verboten sind", so der Pressesprecher des Hauptzollamts
Osnabrück, Christian Heyer.
Der Elektroschocker wurde von den Zöllnern eingezogen und der
Polizei Osnabrück für weitere Ermittlungen übergeben.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
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Datum: 08.01.2019 - 07:27 Uhr
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